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المقال

8 يناير 2019

الكاتب:
Versicherungsjournal

Beratungspflichten sollen um Nachhaltigkeit erweitert werden

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Europas Wirtschaft soll grüner werden, Nachhaltigkeit eine größere Rolle spielen. Dieser Gedanke liegt dem „Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen“ zugrunde, den die Europäische Kommission bereits im März 2018 vorgestellt hat...

Nun hat die EU-Kommission Entwürfe für zwei Rechtsakte vorgestellt, die das Thema Nachhaltigkeit im Finanzsektor rechtlich verankern sollen. Der eine betrifft Wertpapierfirmen, der andere die Versicherungsbranche.

Bei Letzterem handelt es sich, „technisch“ gesehen, um eine Änderung der Verordnung (EU) 2017/2359Das ist die seit Oktober geltende delegierte Verordnung über Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln beim Vertrieb von Versicherungs-Anlageprodukten...

Dieser insgesamt kurz gehaltene Entwurf umfasst zwei Artikel, die auf eine A4-Seite passen. Während der zweite lediglich Bestimmungen zum Inkrafttreten enthält, regelt der erste alle inhaltlichen Punkte.

Diesem zufolge müsste der Vertreiber – sei es ein Versicherungs-Unternehmen oder ein Versicherungsvermittler – den Kunden künftig nicht nur nach Anlagezielen, Risikobereitschaft und so weiter fragen, sondern auch nach dessen Präferenzen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Aspekte...

Damit aus dem Verordnungsvorschlag ein verbindlicher Rechtsakt werden kann, bedarf es zweierlei: Zum einen müssen noch andere Bestimmungen im Bereich Nachhaltigkeit auf die Schiene gebracht werden. Zum anderen dürfen EU-Ministerrat und EU-Parlament den finalen Text nicht beeinspruchen, ansonsten käme die delegierte Verordnung nicht zustande.

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