Deutsches Lieferkettengesetz: BAFA leitet Prüfung gegen zwei Agrarkonzerne wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen in Palmöl-Lieferkette in Honduras ein
Shutterstock (licensed)
"Menschenrechtsverletzungen bei Palmöl-Importen?"
Palmöl stammt auch aus einer Region in Honduras, in der es zu Vertreibungen und Morden an Kleinbauern kommt. Laut SWR hat das zuständige Bundesamt jetzt eine anlassbezogene Prüfung gegen zwei der weltweit größten Agrarkonzerne eingeleitet.
Nach einer Beschwerde von betroffenen Kleinbauern und einer Menschenrechtsorganisation hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine anlassbezogene Prüfung gegen zwei Agrarkonzerne eingeleitet. Im April hatte die Menschenrechtsorganisation Romero Initiative (CIR) aus Münster gemeinsam mit Betroffenen aus dem honduranischen Aguán-Tal die Beschwerde gegen die Agrarkonzerne ADM und Cargill eingereicht.
Nach Landraub, Zwangsräumungen und Vertreibungen seien die Kleinbauern bis heute Gewalt ausgesetzt, weil sie auf Landrückgabe und Entschädigung bestehen. "Alleine dieses Jahr wurden elf Mitglieder der kleinbäuerlichen Kooperativen getötet", erklärt Yoni Rivas, Sprecher des kleinbäuerlichen Zusammenschlusses Plataforma Agraria und einer der Beschwerdeführer, gegenüber dem SWR.
Fallen die Konzerne unter das Lieferkettengesetz?
Laut Romero Initiative fallen die Agrarkonzerne ADM und Cargill unter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und beziehen über Zwischenhändler Palmöl und Palmkernöl von der Mühle Planta Extractora del Aguán, die zur Unternehmensgruppe Dinant gehöre. [...]
Hinter den Morden stecken laut Rivas kriminelle Strukturen mit Verbindungen zum Palmöl-Konzern Dinant. Berichte in lokalen Medien teilen diese Darstellung. Das Unternehmen Dinant weist auf seiner Homepage in einem Statement die Anschuldigungen entschieden zurück, im Gegenteil: "Dinant schließt sich der Forderung der Mitglieder der regionalen Agrarplattform des Aguán-Tals nach einer raschen Lösung des derzeitigen Landkonflikts in der Region Aguán an", ist dort zu lesen.
Erste Hürde genommen
Die Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat nun eine erste Hürde genommen. Demnach erfüllen die eingereichten Unterlagen die Voraussetzungen des Lieferkettensorgfaltsfplichtengesetzes (LkSG) für eine anlassbezogene Prüfung. Die Beschwerde richtet sich laut zweier Schreiben des BAFA, die dem SWR vorliegen, zum einen gegen die ADM Germany GmbH, zum anderen gegen die Cargill Holding (Germany) GmbH.
ADM war bis zur gesetzten Frist nicht für eine Stellungnahme zu den Vorwürfen zu erreichen. Cargill erklärte in einer schriftlichen Antwort gegenüber dem SWR: "Dinant ist seit Mai 2025 nicht mehr Teil unserer Lieferkette, da beide Lieferanten unser Beschwerdeverfahren durchlaufen haben." Demnach verarbeite keines der Unternehmen von Cargill, die dem deutschen Sorgfaltspflichtgesetz (LkSG) unterliegen, direkt oder indirekt Produkte von diesen Unternehmen.[...]
"Mit Sorge beobachten wir das Galopp-Tempo, mit dem die Abschwächung von Lieferkettengesetzen vorangetrieben wird", meint Anne Sträßer von der Romero Initiative. "Es steht zu befürchten, dass künftig wieder Unternehmensinteressen vor dem Schutz der Menschenrechte stehen."