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NGO-Erwiderung

5 Sep 2016

Autor:
CI Romero

Antwort auf Stellungnahme von ThyssenKrupp 15. Februar 2016

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....Zum Fall Mosambik
Hier ging es um die Zwangsumsiedlungen in der mosambikanischen Tete-Provinz durch das Bergbauunternehmen Vale. ThyssenKrupp kann über die Lieferkette mit den Zwangsumsiedlungen in der Chipanga-Mine direkt in Verbindung gebracht werden.
Auch wenn, wie Sie schreiben, ThyssenKrupp lasse unternehmensweit über 100 Audits durchführen, so zeigt doch die Realität, dass die Bedingungen vor Ort inakzeptabel sind. Die betroffenen Menschen warten bis heute auf eine faire Entschädigung für ihre Zwangsumsiedlung durch Vale, von dem ThyssenKrupp Kohle bezieht. Sie müssen tagtäglich um ihre Existenz kämpfen, da sie keinen ausreichenden Zugang zu Trinkwasser und Lebensmitteln sowie Beschäftigungsmöglichkeiten haben und weitgehend von der Außenwelt abgeschnitten sind. Sie schreiben, dass Sie mit den Lieferanten der Chipanga-
Mine „bezüglich einer Aufklärung des Sachverhalts“ in Kontakt stehen. Allerdings ist ThyssenKrupp mindestens seit Juli 2015 über die Umstände informiert, wie die Recherchen der dänischen Organisation DanWatch zeigen. ThyssenKrupp bezog ebenfalls Kokskohle zu Qualitätsprüfungszwecken vom Unternehmen Rio Tinto, das wissentlich Betroffene in eine Gegend mit Wassermangel umsiedelte. Dass die Umsiedlungen bereits einige Jahre zurück liegen und die Menschen bis heute nicht angemessen entschädigt wurden, zeigt: Entweder überprüft ThyssenKrupp seine Lieferanten nicht ausreichend, bevor es Rohstoffe aus derartigen Minen bezieht, oder die Überprüfungsmechanismen sind völlig unzureichend. Wir verlangen schnelles Handeln von Ihrem Konzern: Erweitern Sie Ihren Supplier Code of Conduct entsprechend der fehlenden Ziele und setzen Sie sich aktiv für ihre Umsetzung ein. Wälzen Sie die Verantwortung, die Sie als Konzern und Mitunterzeichner des Global Compact haben, nicht länger auf staatliche Behörden oder Lieferanten ab. Gemäß den UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, zu denen sich auch Deutschland verpflichtet, sind insbesondere Unternehmen aufgefordert, ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen. An diesem Regelwerk sollten auch Sie Ihre menschenrechtliche Verantwortung ausrichten...

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