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Meinung

25 Nov 2016

Autor:
Miriam Saage-Maaß (Vice Legal Director, ECCHR) & Patrick Kroker (Legal Advisor, ECCHR)

Werden europäische Unternehmen zur Verantwortung gezogen wegen ihrer Beteiligung am Syrienkrieg?

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Es geht auch um den Handel mit Rohstoffen, die für die Kriegsführung relevant sind. So benötigt beispielsweise der IS große Mengen an Baustoffen wie Zement, um die zahlreichen Tunnel- und Kriegsanlagen zu bauen und in Stand zu halten. Relevant sind aber auch, wie bereits aus den westafrikanischen Bürgerkriegen bekannt ist, dass Unternehmen „Abgaben“ an die Konfliktparteien zahlen, um die eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten in deren Territorium aufrecht erhalten zu können. Beteiligt sind an dieser Kriegsökonomie nicht allein lokale, klandestine Unternehmen, sondern auch große europäische Konzerne. So wird seit langem berichtet, dass der russische Waffenriese JSC Rosoboronexport die syrische Regierung beliefert. 

Das Syrien-Geschäft von Lafarge

Auch westeuropäische Unternehmen wie der französisch-schweizerische  Zementkonzern HolcimLafarge sind möglicherweise in den syrischen Konflikt verwickelt. Die französische Tageszeitung Le Monde hat Mitte November umfangreiche Recherchen über die Vorgänge in der Zement-Fabrik des Unternehmens im Norden Syriens zwischen ar-Raqqua und Manbij in den Jahren 2012 bis 2014 veröffentlicht. Laut den Informationen, die Le Monde und den beiden Nicht-Regierungsorganisationen ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights, Berlin) und Sherpa (Paris) vorliegen, ging das Tochterunternehmen von Lafarge, Lafarge Cement Syria (LCS), Absprachen mit dem IS ein, um die Produktion aufrecht zu erhalten. So soll das Unternehmen für Passierscheine des IS bezahlt haben und für die Zementherstellung Rohstoffe wie Öl und Puzzolanerde vom IS gekauft haben.

Als das Gebiet zunehmend unter IS-Einfluss geriet, zog LCS die nicht-syrischen Mitarbeiter aus der Niederlassung ab, während die syrischen ArbeitnehmerInnen weiter dort arbeiteten. Die Informationen, die  dem ECCHR und Sherpa vorliegen, lassen darauf schließen, dass die französische Firma für die SyrerInnen keine Sicherheitsmaßnahmen wie einen Evakuierungsplan vorgesehen hatte, obwohl sich die Krise in der Region kontinuierlich verschärfte bis der IS Mitte 2013 schließlich das Gebiet um die Fabrik besetzte. Die MitarbeiterInnen waren offenbar auf sich allein gestellt und mussten zusehen, wie sie entkamen.

Was sollte die Reaktion auf solche Vorwürfe sein?

Nach Ansicht von Sherpa und des ECCHR sind solche Vorwürfe, wie sie gegen Lafarge erhoben werden, nicht allein moralische Skandale. Vielmehr handelt es sich um potentiell strafbares Verhalten, das die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften ermitteln müssen. Diese Auffassung teilen auch einige syrische Betroffene. Daher haben die beiden Organisationen gemeinsam mit elf Syrern am 15. November 2016 in Paris eine Strafanzeige gegen das Zementunternehmen Lafarge und sein Tochterunternehmen LCS eingereicht. Der Vorwurf: Durch die Geschäftsbeziehungen mit der Bürgerkriegspartei „Islamischer Staat“ (IS) in Syrien habe LCS Beihilfe zur Finanzierung der Gruppe und somit Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleistet. Dass der IS in der Region des Lafarge-Werks zu jener Zeit schwerste Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung beging, steht außer Frage. Ein Unternehmen, das wie Lafarge Geschäftsbeziehungen mit dem IS unterhält, müsse davon ausgehen, dass es damit Beihilfe zu diesen Taten leistet, so die Argumentation der Anzeigensteller.Das ECCHR und Sherpa werfen Lafarge und seinem Tochterunternehmen LCS außerdem vor, die Belegschaft fahrlässig in Gefahr gebracht zu haben.

Die Diskussion über die Rolle von Unternehmen in Konflikten ist nicht neu. Dem französischen Technologieunternehmen Qosmos wird beispielweise vorgeworfen, Überwachungssoftware an das syrische Regime geliefert und sich damit der Beteiligung an Folter und anderen Menschenrechtsverbrechen schuldig gemacht zu haben. Auch über die Finanzierung von Bürgerkriegsparteien in den westafrikanischen Konflikten durch den Handel mit Edelmetallen und Diamanten ist viel berichtet worden. Die Antwort auf dieses Phänomen waren, wie jetzt auch in Syrien, zunächst Sanktionen und Embargos. Ob beziehungsweise wie effektiv dieser Maßnahmen sind, wird jedoch immer wieder in Frage gestellt. Zudem wird im Bezug auf Westafrika versucht, den Handel mit diesen sogenannten Konfliktrohstoffen zu regulieren, um „konfliktfreie Rohstoffe“ von „Konfliktrohstoffen“ auf dem globalen Markt unterscheiden zu können.

Klar ist aber auch schon lange, dass parallel zu diesen Regulierungsversuchen wegen Beteiligung an Straftaten im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Konfliktregionen auch  juristische Verfahren gegen einzelne Manager und Unternehmen eingeleitet werden müssen. Denn so wichtig es ist, präventive zukunftsgerichtete Maßnahmen zu ergreifen, so unerlässlich ist es gleichzeitig, internationale Straftaten, wie sie in Syrien tagtäglich begangen werden, rechtlich aufzuarbeiten. Eine Gesellschaft kann nur einen Weg zu einem friedlichen Zusammenleben finden, wenn Verbrechen aufgeklärt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Dieser mit den Nürnberger Prozessen etablierte Grundsatz gilt nicht nur für militärische und politische Machthaber, er gilt eben auch für die Wirtschaftsunternehmen und ihre Manager, das diese durch ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zum von Konflikten beitragen und/oder davon profitieren. Auch dies wurde bereits in den Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen die Inhaber und Manager von IG Farben, Thyssen Krupp und andere etabliert. Seitdem hat es viel zu selten Strafverfahren gegen Manager und Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an Völkerstraftaten gegeben. So stellte die Schweizer Staatsanwaltschaft erst 2015 ein Verfahren gegen ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, das Gold aus Konfliktregionen der Demokratischen Republik Kongo einführte, aus Mangel an Beweisen für die subjektive Tatseite ein. Es ist zu hoffen, dass die französische Justiz sich nun des Lafarge-Falles annimmt und ihn ernsthaft untersucht.