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Bericht

15 Okt 2015

Autor:
Business & Human Rights Resource Centre

Briefing Wirtschaft & Menschenrechte in Deutschland

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Oktober 2015

 Kurzanalyse

Berlin bereitet sich anlässlich des 15. Geburtstags des UN Global Compact – ein Netzwerk von Unternehmen, dass sich zum Respekt der Menschenrechte durch ihre CEOs für eine Mitgliedschaft bekennt – darauf vor, europäische Unternehmen aus ganz Europa zu einer Konferenz zu empfangen. Das Business & Human Rights Resource Centre veröffentlicht hierzu eine Analyse für die es mit deutschen Unternehmen in Kontakt getreten ist um Stellungnahmen zu Vorwürfen der Menschenrechtsverletzungen zu erlangen. 

Zweiundneunzig Prozent (92%) der Fälle betrafen hierbei Geschäftsaktivitäten von deutschen Unternehmen im Ausland, wovon 41% im Kontext mit Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette und Geschäftsbeziehungen standen. Über ein Drittel der Vorwürfe wurden mit Bezug auf zwei Sektoren erhoben: Kleidung & Textilien (19%), und Technologie, Telekommunikation & Elektronik (16%).

Die deutsche Regierung hat bemerkenswerte Schritte im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte unternommen: 2014 gab sie den Startschuss für die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechten an, und 2015 verkündeten die G7 unter deutscher Schirmherrschaft zum ersten Mal eine Verpflichtung zum Engagement für Menschenrechte in globalen Lieferketten. Zudem zeigten sich deutsche Unternehmen als sehr fortschrittlich in ihrer Reaktion auf die Flüchtlingskrise.

Die Analyse beleuchtet sowohl die Aktivitäten bekannter deutscher Unternehmen – sowie C&A, Karl Rieker oder KiK bezüglich des Feuer in der Tazreen-Fabrik in Bangladesh, bei welchem 112 Arbeiterinnen und Arbeiter ums Leben kamen – ald auch die von weniger bekannten deutschen Unternehmen – wie beispielsweise Atis Systems, Elaman, Finfisher/Gamma Gruppe, Trovicor und Utimaco,  denen vorgeworfen wird, Überwachsungssoftware an repressive Regime zu verkaufen.

"Der fundierte Bericht des Resource Centre nennt wichtige Forderungen für den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Botschaft ist klar: Deutsche Unternehmen sind noch weit davon entfernt, in einem ausreichendem Maße menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungsketten einzuhalten. Die Bundesregierung muss verbindliche Regelungen schaffen, damit Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und bei Verstößen gegen menschenrechtliche Standards haftbar gemacht werden können."

sagt Dr. Verena Haan, Amnesty International Deutschland

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