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Artikel

9 Dez 2016

Autor:
cash.ch

Bundesrat heisst Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte gut

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Schweizer Unternehmen sollen bei ihren Aktivitäten im In- und Ausland den Menschenrechten besser Rechnung tragen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesrat einen Aktionsplan gutgeheissen. Dieser enthält jedoch keine rechtlich verbindlichen Massnahmen...Der Bundesrat verabschiedete den nationalen Aktionsplan am Freitag zusammen mit einem Bericht zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Mit dem Bericht wird ein Postulat des ehemaligen Nationalrats Alec von Graffenried (Grüne/BE) erfüllt. Die UNO-Leitlinien wurden im Juni 2011 vom Menschenrechtsrat beschlossen. Zu ihnen gehört die Pflicht die Staaten, die Menschenrechte zu schützen, sowie die Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren. Weiter verlangen sie wirksame Beschwerdeverfahren bei Fällen von Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne. Die bundesrätliche Strategie konzentriert sich auf die Verantwortung des Staates, wie das Aussendepartement (EDA) und das Wirtschaftsdepartement (WBF) in einer Mitteilung schreiben. Darunter fielen Fragen zum Schutz der Menschenrechte und zu Beschwerdeverfahren. Ziel sei die Verbesserung der Kohärenz zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten und Menschenrechten...

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