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Artikel

20 Feb 2019

Autor:
Caspar Dohmen, Süddeutsche Zeitung

Bundesregierung prüft Verantwortlichkeit von Unternehmen für Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten

Es sind die Toten in Textilfabriken, die modernen Sklaven auf Fischtrawlern oder an Pestiziden erkrankte Landarbeiter, die ein Schlaglicht auf die negativen Folgen der globalen Arbeitsteilung werfen und die Frage nach der Verantwortung von Konzernen in den reichen Industriestaaten aufwerfen. Deutschland setzt bei der Beseitigung solcher Missstände bislang auf freiwillige Regeln. Von kommendem Herbst an soll geprüft werden, ob dies funktioniert. Sollte sich herausstellen, dass die freiwillige Selbstverpflichtung nicht ausreicht, "sind gesetzliche Regeln vorgesehen", sagt ein Sprecher des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit.  [...]

Diesen Schritt hat Frankreich mit der "Loi de Vigilance" 2017 gemacht. Das Gesetz schreibt eine umfassende menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen fest. Entsprechend können die 100 bis 150 größten Unternehmen des Landes, darunter Total, L'Oréal, Danone oder Areva, unter bestimmten Umständen für schwere Menschenrechtsbeeinträchtigungen und Umweltschäden haftbar gemacht werden. Dabei müssen Unternehmen nicht nur auf ihre eigenen Tätigkeiten achten, sondern auch Tochter- und Subunternehmen sowie Zulieferer berücksichtigen. Letzteres ist eine gravierende Änderung. Kein Unternehmen kann mehr darauf verweisen, dass es als Auftraggeber mit den Zuständen bei einem selbstständigen Zulieferer nichts zu tun hat. Frankreich nimmt seine Unternehmen aber nur dann in die Verantwortung für die Zustände bei einem Zulieferer, wenn eine etablierte Geschäftsbeziehung besteht und die menschenrechtlichen Probleme mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängen.

Wichtig auch: Es gibt ein Verbandsklagerecht, entsprechend können also Verbände für Betroffene klagen. Das erleichtert Klagen ungemein. Gerade für Betroffene aus Entwicklungsländern ist es schwierig, individuell zu klagen. [...]

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