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Artikel

29 Apr 2020

Autor:
Malte Kreutzfeldt, taz

Dänemark: Firmen müssen für Corona-Hilfen auf Dividendenzahlung verzichten; ähnliche Forderungen auch für Deutschland

"Keine Hilfe bei Dividendenzahlung", 21. April 2020

Nachdem Dänemark seine Coronahilfe für die Wirtschaft an Bedingungen geknüpft hat, werden ähnliche Forderungen auch für Deutschland erhoben. Die Regierung in Kopenhagen hatte am Freitag mitgeteilt, dass Unternehmen Hilfsgelder und andere Unterstützungen nur erhalten können, wenn sie in diesem und im nächsten Jahr keine Dividende auszahlen, keine eigenen Aktien zurückkaufen und ihren Sitz nicht in Steueroasen haben. Das seien „Anforderungen, die auch in Deutschland gelten sollten“, sagte die Linken-Vorsitzende Katja Kipping am Montag.

Tatsächlich gibt es in Deutschland allerdings teilweise schon vergleichbare Regelungen, allerdings weniger verbindlich und umfassend als in Dänemark...

Beim zweiten großen Hilfsprogramm, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sich vor allem an größere Unternehmen richtet, sind Dividendenzahlungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dies kann laut Gesetz in einer Verordnung geregelt werden; diese liegt derzeit aber noch nicht vor. Zum Rückkauf eigener Aktien findet sich keine explizite Regelung...

Überhaupt keine Vorgaben gibt es beim Kurzarbeitergeld: Dies können Unternehmen auch beantragen, wenn sie Dividenden ausschütten...