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Der Inhalt ist auch in den folgenden Sprachen verfügbar: English, español

Klage

1 Jan 2004

Autor:
Business & Human Rights Resource Centre

Daimler-Gerichtsverfahren (bez. Argentinien)

Status: CLOSED

Date lawsuit was filed
1 Jan 2004
Unbekannt
Arbeiter
Ort der Einreichung: Vereinigte Staaten von Amerika
Ort des Vorfalls: Argentinien
Art des Rechtsstreits: Transnational

Unternehmen

Daimler AG Deutschland Automobile & andere Fahrzeuge

Quellen

Para la versión en español de este perfil de las demandas judiciales, haga clic acá.

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2004 reichten 23 Argentinier eine Klage gegen die DaimlerChrysler AG (jetzt Daimler) unter dem Alien Tort Claims Act und dem Torture Victims Protection Act in einem US-amerikanischen Bezirksgericht in Kalifornien ein. Sie warfen der Tochterfirma von Daimler, Mercedes-Benz Argentinien, vor, mit staatlichen Sicherheitskräften bei Kidnapping, Festnahme, Folter und Tötung der Kläger oder ihren nahen Angehörigen zusammgearbeitet zu haben. Diese waren während der argentinischen Militärdiktatur (1976-1983) bei Mercedes-Benz Argentinien angestellt gewesen. 2005 reichte Daimler einen Klagabweisungsantrag wegen mangelnder persönlicher Gerichtsbarkeit ("personal jurisdiction") in Kalifornien ein. Die persönliche Gerichtsbarkeit benötigt ein Mindestmaß der Verbindung zwischen Beklagten und dem Staat, in dem die Klage eingereicht wird. Daimler, mit Hauptgeschäftssitz in Deutschland, argumentierte, dass es nicht lediglich auf Grundlage dessen in Kalifornien verklagt werden könne, da es dort eine Tochterfirma, Mercedes-Benz USA mit zwei Standorten in dem Bundesstaat, habe.

Am 22. November 2005 wies das Gericht die Klage auf Anlass des Klagabweisungsantrags von Daimler wegen fehlender persönlicher Zuständigkeit des Gerichts ab, da Daimler "keinen stetigen und systematischen Kontakt" (“continuous and systematic contacts”) mit Mercedes-Benz USA unterhält. Die Kläger legten Berufung ein und das Berufungsgericht hob das Urteil des niedrigeren Gerichtshofs am 18. Mai 2011 auf, da Daimler der Gerichtsbarkeit in Kalifornien unterläge. Darüberhinaus argumentierte das Berufungsgericht, dass die argentinische Justiz den Fall nicht bearbeiten würde, da die Kläger zu lange mit einer Klage gewartet hätten, und dass es unklar sei, ob sich deutsche Justiz des Falls annehmen würde. Der Fall wurde an das Bezirksgericht zurückgegeben.

Im Februar 2012 rief Daimler den US Supreme Court an. Am 19. April 2013 willigte der Supreme Court ein, den Fall zu hören. Am 14. Januar 2014 hob der Supeme Court das Urteil des Berufungsgerichts auf und urteilte, dass zwischen Daimler und den kalifornischen Gerichtshöfe zu wenig Verbindungen bestehen, um den Fall dort zu hören.


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