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Artikel

8 Jan 2015

Autor:
FAZ

Der Mindestlohn gilt auch auf der Durchreise

...Wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf den deutschen Mindestlohn? Eigentlich ist die Antwort einfach: wenn er seine Arbeit in Deutschland ausübt. In einigen Fällen löst das Ergebnis dieser Antwort aber irritiertes Staunen aus - etwa unter polnischen Spediteuren. Denn der neue Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde gilt damit auch für ausländische Lastwagenfahrer, die, vielleicht auf dem Weg zu einem Kunden in Paris, nur für einige Stunden über hiesige Autobahnen fahren und allenfalls für einen Tankstopp aussteigen. So hat es die Bundesregierung mitgeteilt und damit bestätigt, was kundige Juristen nach Lektüre des Gesetzes schon vermutet hatten...Für Roland Wolf, Abteilungsleiter Arbeitsrecht der deutschen Arbeitgeberverbände, zeigen sich hier dennoch einmal mehr die „übermäßigen bürokratischen Folgelasten des Mindestlohngesetzes“. Ansonsten regt sich im Inland kaum Protest - schon gar nicht unter deutschen Spediteuren.

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