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Meinung

9 Dez 2019

Deutsche Unternehmen fordern gesetzliche Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt

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9. Dezember 2019

  • 42 [Update August 2020: 65] Unternehmen haben ein gemeinsames Statement unterzeichnet, in dem sie sich für eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten aussprechen

  • Unter den Unterzeichnern sind Unternehmen wie Hapag-Lloyd, Nestlé Deutschland, Ritter Sport, Tchibo und Vaude

Berlin, Deutschland – Zweiundvierzig [65] deutsche Unternehmen und eine [Update: zwei] Investoren-Arbeitsgruppe[n] haben sich in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung für ein deutsches Gesetz zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ausgesprochen. Die Gruppe der Unterstützer reicht von kleinen und mittleren Unternehmen, darunter Start-ups und Handelsgenossenschaften, bis hin zu großen multinationalen Konzernen mit Umsätzen von mehreren Milliarden Euro.

Das Statement, koordiniert vom Business & Human Rights Resource Centre, lautet: 

“Gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte tragen Unternehmen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten – auch in ihren Wertschöpfungsketten. Einige Unternehmen haben bereits Schritte unternommen, um ihrer Verantwortung nachzukommen. Die Erfahrung zeigt aber, dass freiwillige Selbstverpflichtungen allein nicht ausreichen. Es bedarf verbindlicher Sorgfaltspflichten, die von allen angemessen umgesetzt werden.

Eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten würde zu Rechtssicherheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen („level playing field“) beitragen. Sie würde sicherstellen, dass für alle der gleiche Standard gilt und kein Unternehmen sich ohne Konsequenzen seiner Verantwortung entziehen oder Gewinne auf Kosten von Mensch und Natur machen darf. Das erwarten auch die Beschäftigen, die Kunden, die Investoren und die Öffentlichkeit von uns.

Wir begrüßen es, wenn mit einem Sorgfaltspflichten-Gesetz in Deutschland der Weg für eine anspruchsvolle europäische Regelung geebnet wird.” 

Die Bundesregierung hat für 2020 das Ziel vorgegeben, dass mindestens 50% der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen einen effektiven Menschenrechtsschutz eingeführt haben. Die derzeitige Regierungskoalition hat vereinbart, "national gesetzlich tätig" zu werden und auf eine EU-weite Regelung zu drängen, um Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, wenn sich die freiwillige Umsetzung als unzureichend erweist.

Eine vom Business & Human Rights Resource Centre im November veröffentlichte Studie ergab, dass 18/20 der größten deutschen Unternehmen nicht ausreichend offengelegt hatten, wie sie mit ihren Menschenrechtsrisiken umgehen. Gleichzeitig gibt es Verbindungen zwischen deutschen Unternehmen und Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden weltweit, darunter der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch und erst kürzlich der verheerende Dammbruch in Brumadinho, Brasilien.

Johannes Blankenbach, EU & Western Europe Researcher beim Business & Human Rights Resource Centre, sagte:

"Gesetzlich verankerte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten würden wesentlich dazu beitragen, negative Auswirkungen deutscher Unternehmen auf Arbeiter*innen und Gemeinschaften weltweit zu verringern. Sie helfen auch, das Niveau für verantwortungsvolles Unternehmenshandeln allgemein anzuheben und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Diese Unternehmen haben das erkannt.

Die Diskussion um Gesetzgebung zum Schutz vor Schäden durch Unternehmen steht jetzt an einem entscheidenden Punkt, sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene. Das Statement zeigt deutlich, dass deutsche Unternehmen aus verschiedensten Sektoren mit an Bord sind."

Letzte Woche veröffentlichte die finnische EU-Ratspräsidentschaft ihre "Agenda for Action", in der die Notwendigkeit von EU-Regulierung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten hervorgehoben wird. Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Investoren in ganz Europa haben sich für nationale und regionale Gesetze zu diesem Thema ausgesprochen. Mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften haben kürzlich die EU aufgefordert, wirksame gesetzliche Regelungen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu entwickeln, und in Deutschland setzt sich eine breite zivilgesellschaftliche Koalition für ein Lieferkettengesetz ein.

Gesetzgebung in Deutschland könnte auf ähnlichen Gesetzen aufbauen, die in Frankreich, Finnland, den Niederlanden, Norwegen, Italien und der Schweiz bereits verabschiedet wurden oder derzeit diskutiert werden.

// ENDE 

Medienkontakte: 

Johannes Blankenbach, EU / Western Europe Researcher & Representative, Business & Human Rights Resource Centre, [email protected] (Berlin), +49 (0)151 459 299 22    

Joe Bardwell, Communications Manager, Business & Human Rights Resource Centre, [email protected], +44 (0)7966636981, +44 (0)20 7636 7774   

Hinweise für die Redaktion: 

  1. Gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sollte die Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte u.a. darin bestehen, "tatsächliche und potenzielle menschenrechtliche Auswirkungen zu ermitteln, die sich daraus ergebenden Erkenntnisse zu berücksichtigen und Folgemaßnahmen zu ergreifen, die ergriffenen Maßnahmen nachzuhalten sowie Angaben dazu zu machen, wie den Auswirkungen begegnet wird." Weitere Informationen zur verbindlichen Sorgfaltspflicht finden Sie hier.

  2. Tchibo kommentierte: "Seit 2006 befindet sich Tchibo in einer Transformation zu einem sozial und ökologisch nachhaltigen Unternehmen. Wir sind überzeugt, dass unternehmerische Tätigkeit nicht zu Lasten von Mensch und Umwelt gehen darf. Wir brauchen eine gesetzliche Untergrenze für Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Verantwortung und nachhaltiges Wirtschaften dürfen keine Option mehr sein, sondern die Regel. Wir müssen die Messlatte in allen Branchen höher legen. Um global Menschenrechte zu gewährleisten und die Umwelt zu schützen, müssen alle mitmachen – nicht nur wenige Pioniere. Wir benötigen eine kritische Masse in der Wirtschaft, um die drängenden globalen Fragen unserer Zeit schneller und tiefgreifender zu lösen."

  1. Studiosus Reisen kommentierte"Nachhaltige Entwicklung wird es nicht zum Nulltarif geben. Viele Unternehmen können oder wollen sich zusätzliche Kosten aus Wettbewerbsgründen aber nicht leisten. Daher brauchen wir dringend gesetzlich geregelte Mindeststandards auf nationaler und internationaler Ebene, um Wettbewerbsneutralität zu gewährleisten."

  2. UPDATE: Stand August 2020 haben 65 Unternehmen das Statement unterzeichnet.