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Artikel

24 Jul 2015

Autor:
SZ, Thomas Öchsner

Deutscher Bundestag beschließt neue Regelungen für Ausbildung von Asylbewerbern - BDA fordert weniger restriktive Regelung

...Junge Asylbewerber und Ausländer ohne festen Aufenthaltsstatus, die in Deutschland eine Lehre angefangen haben, mussten bisher meist immer wieder zur Ausländerbehörde, um ihre Aufenthaltserlaubnis für drei oder sechs Monate erneuern zu lassen. Die Jugendlichen lebten in der ständigen Angst, abgeschoben zu werden. Anfang Juli beschloss der Bundestag deshalb, dass solche jungen Menschen für die Dauer der Lehre eine Duldung bekommen - aber jeweils nur für ein Jahr. Außerdem dürfen sie nicht älter als 21 Jahre sein, wenn sie ihre Ausbildung beginnen...Die Arbeitgeberverbände halten dies für keine gute Lösung. So könne ein Unternehmen nicht planungssicher arbeiten. "Diese neue Regelung bringt nicht die notwendige Rechtssicherheit für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe." Auch die Einschränkung auf 21 Jahre sei "zu restriktiv", heißt es in dem BDA-Positionspapier. Hinzu kommt: Nach dem erfolgreichen Abschluss der Lehre und der Übernahme im Betrieb müsste ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre Berufspraxis gesichert sein...