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Artikel

30 Sep 2019

Autor:
Zeit Online

Deutschland: Bundeskabinett stimmt Gesetz zur Stärkung der Rechte von Versandangestellten zu

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"Besserer Schutz für Paketboten", 18. September 2019

Das Paketboten-Schutz-Gesetz soll die arbeitsrechtliche Stellung der Mitarbeiter von Versandunternehmen stärken. Das Bundeskabinett hat den Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Vormittag gebilligt. 

Mit dem neuen Gesetz werden Versandunternehmen verpflichtet, Sozialbeiträge nachzuzahlen, wenn Subunternehmen diese Zahlungen versäumen. Konkret: Wer einen Auftrag zum Paketversand annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Zahlt der Subunternehmer die Beiträge nicht selbst und ist es auch nicht möglich, die Zahlung einzutreiben, muss der Hauptunternehmer dafür einstehen und die Zahlung übernehmen.

Diese Verpflichtung wird Nachunternehmerhaftung genannt. In der Baubranche und in der Fleischwirtschaft ist das Prinzip bereits etabliert und, so formulierte es Arbeitsminister Heil, auch bewährt...

Kritik an Heils Gesetzesvorhaben äußerten Arbeitgeber...

SPD-Fraktionsvizechefin Katja Mast entgegnete diesem Vorwurf und sagte, das Gesetz stärke die ehrlichen Anbieter in der Branche... Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.

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