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Artikel

6 Nov 2014

Autor:
Auswärtiges Amt

Deutschland: Startschuss für einen Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte"

Startschuss für einen Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte"

Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechtegeben einen Rahmen für menschenrechtliche Verantwortung im Zeitalter einer global verflochtenen Wirtschaft. Mit der Erstellung eines nationalen Aktionsplans möchte die Bundesregierung unter breiter Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen einen Beitrag zur Umsetzung dieser Leitprinzipien leisten.

Die Bundesregierung hat mit der Eröffnungskonferenz am 6. November 2014 im Europasaal des Auswärtigen Amts den Startschuss für die Erarbeitung des "Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte" gegeben.

Außenminister Frank-Walter Steinmeier erklärte dazu in Berlin (6.11.): "Nicht nur Regierungen, auch Unternehmen stehen in ihrem globalen Handeln in Verantwortung für Menschenrechte. Was für einzelne profitabel ist, das sollte für alle anderen nicht schädlich sein! Mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte wollen wir dafür einen Rahmen abstecken. Dabei wird es darum gehen, als Bundesregierung gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Unternehmen unser aller Handeln zu überprüfen und dort aktiv zu werden, wo wir Lücken feststellen."

 

Das Auswärtige Amt hat unter Beteiligung aller betroffenen Ressorts sowie des Beauftragen der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, die Federführung für diesen Prozess übernommen. Beteiligt sind neben dem Auswärtigen Amt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium der Justiz (BMJV), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

 

Breiter Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen

 

Im Rahmen der Konferenz am 6. November im Europasaal wurde der geplante Arbeitsprozess zur Erstellung des nationalen Aktionsplans vorgestellt. Die Veranstaltung stellt damit den Auftakt des Prozesses dar, der einen breiten Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen soll. Ziel der Bundesregierung ist dabei vor allem, in einen Austausch mit allen relevanten Akteuren aus Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft, Verbänden und Wissenschaft einzutreten. In diesem Rahmen soll ein größtmöglicher gesellschaftlicher Konsens hinter dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung vereinigt werden, der im Jahr 2016 verabschiedet werden soll. 

 

In den Sozialen Medien können Sie sich an der Diskussion des Nationalen Aktionsplans mit dem Hashtag #NAPWiMr beteiligen.