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Artikel

30 Apr 2020

Autor:
Oldenburger Onlinezeitung / dts Nachrichtenagentur

Deutschland: Wirtschaftsministerium bremst Berichten zufolge bei umfassenderem Whistleblower-Schutz

"Wirtschaftsministerium gegen umfassenderen Whistleblower-Schutz", 16. April 2020

Das Bundeswirtschaftsministerium will bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in deutsches Recht offenbar einen umfassenderen Schutz von Hinweisgebern verhindern. In dem vom Justizressort verfassten vierseitigen Papier „Eckpunkte zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ machte das Wirtschaftsressort laut eines Berichts der Zeitungen der Funke-Mediengruppe in einem erheblichen Maße Änderungen geltend...

Ein Knackpunkt: Das Wirtschaftsministerium will im internen Papier zufolge Whistleblower nur schützen, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht melden, nicht aber jene gegen Bundes- oder Landesrecht. Dies sah der ursprüngliche Textentwurf aus dem Justizressort vor. Darin hieß es, die neuen gesetzlichen Vorgaben sollten „nicht auf eine 1:1-Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben beschränkt werden[, d]enn bei einer 1:1-Umsetzung wäre es für hinweisgebende Personen nicht nachvollziehbar, bei der Meldung welcher Verstöße sie geschützt sind und ihre Identität vertraulich behandelt wird.“ Zudem merkt das Wirtschaftsministerium an, dass es für eine von der EU geforderte externe Meldestelle für Hinweisgeber nicht zur Verfügung stehe...