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Meinung

8 Okt 2015

Autor:
Kai M. Beckmann, Mazars

Die Rolle von Menschenrechten für internationale mittelständische Unternehmen

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Diese Rahmenbedingungen beziehen sich sowohl auf Umwelt- als auch zunehmend auf Menschenrechtsaspekte. Dabei steht außer Frage, dass das internationale Engagement deutscher Unternehmen in den jeweiligen Ländern grundsätzlich einen positiven Effekt vor Ort hat. Durch Investitionen und unternehmerische Tätigkeiten erhöhen sich beispielsweise die Beschäftigungsquoten und Einkommen, wachsen Steueraufkommen und steigt die soziale Sicherheit.

Doch es kommt auch immer wieder zur Verletzung von Menschenrechten, etwa durch Zwangsvertreibungen, Umweltschädigungen, Kinderarbeit, Beschränkung von Gewerkschaftsrechten oder Gesundheitsschädigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dies geschieht nicht immer direkt durch das Unternehmen selbst, sondern steht häufig in Zusammenhang mit der vorgelagerten Lieferkette oder der Verwendung von vor Ort hergestellten und weiterverarbeiten Produkten. 

Neudefinition unternehmerischer Verantwortung

In der Vergangenheit war der faktische Verantwortungsbereich eines Unternehmens klar erkennbar.  Die moralische Verantwortung lag innerhalb des zumeist unmittelbaren Einflussbereichs von Unternehmen. Doch diese klare Eingrenzung von Verantwortung weicht in Verbindung mit wachsender Globalisierung zunehmend auf. Unternehmerische Verantwortung weitet sich aus – ob gewollt oder nicht gewollt - und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen.

In Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte sind die Vereinten Nationen ein wesentlicher Treiber. Sie sehen neben den staatliche Instanzen allerdings zunehmend auch Wirtschaftsunternehmen in der Pflicht sieht. Formale Grundlage sind die „UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGP), die in drei ineinander greifende Säulen unterteilt sind: die Pflicht des Staates Menschenrechte zu schützen, die Verantwortung von Unternehmen diese Rechte zu achten und der notwendige Zugang zu gerichtlicher und außergerichtlicher Abhilfe gegen Menschenrechtsverletzungen, bzw. die Wiedergutmachung (http://www.mazars.de/Home/Unsere-Leistungen/Impulse/Human-Rights).

Im Fokus dieses Menschenrechts-Leitbilds stehen konkret die negativen Auswirkungen auf Personen oder die Gesellschaft, die im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens entstehen können – direkt oder im Rahmen von Geschäftsbeziehungen (Lieferkette). Um der Verletzung von Menschenrechten innerhalb der Geschäftsprozesse vorzubeugen heißt das im Umkehrschluss, dass Unternehmen ein Verfahren zur Ausübung von Sorgfaltspflichten auf dem Gebiet der Menschenrechte vorhalten sollen. Dabei sollen möglichst frühzeitig menschenrechtliche Auswirkungen der Geschäftstätigkeit identifiziert und negativen Auswirkungen vorgebeugt sowie eingetretene Schäden behoben und ausgeglichen werden. Zudem sollen Unternehmen öffentlich über die Auswirkungen und getroffene Maßnahmen berichten.

Ein entsprechender  Due-Diligence-Prozess wird bereits in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen empfohlen. Demnach richtet sich der Blick nicht nur auf die Menschenrechte, sondern auch auf weitere Aspekte wie Arbeitnehmer-, Umwelt- oder Verbraucherbelange sowie das Themenfeld der Bestechung.

Menschenrechte in Unternehmen – aktuelle Entwicklung in Deutschland

Die Bundesregierung hat diese internationale Forderung nach der Übernahme unternehmerischer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte bereits aufgegriffen: Das Auswärtige Amt hat gemeinsam mit verschiedenen Interessengruppen wie Verbänden, Unternehmen, Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) federführend den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ erarbeitet. Der Aktionsplan soll Mitte 2016 vom Kabinett beschlossen werden. Die daraus resultierenden Konsequenzen für die unternehmerische Praxis sind derzeit noch nicht konkret absehbar. Innerhalb der aktuellen Diskussion gibt es aber Akteure, die eine unternehmerische Selbstverpflichtung als nicht ausreichend ansehen. Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von Misereor, fordert dazu: "Wir brauchen dringend Regeln, die deutsche Unternehmen verbindlich zur Achtung der Menschenrechte im Ausland verpflichten.".

Fest steht, dass der Druck auf Unternehmen und Regierung zur Einführung von verbindlichen deutschen Regelungen steigt. Hintergrund sind nicht nur die regulativen Initiativen auf EU- und internationaler Ebene, sondern auch die Tatsache, dass deutsche Unternehmen immer wieder mit signifikanten Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht werden. Einer aktuellen Studie der Universität Maastricht zufolge stehen von den dort ausgewerteten 1.800 Menschenrechtsbeschwerden 87 der Vorwürfe im Bezug zu deutschen Unternehmen. Damit erreicht Deutschland unter den aufgeführten Ländern einen unrühmlichen fünften Rang. Lediglich die USA, Großbritannien, Kanada und China liegen auf den Plätzen davor. Die Beschwerden stehen zumeist im Zusammenhang mit dem Import von Primärrohstoffen für die Automobil- und Chemieindustrie. An diesem Punkt setzt der seit Ende 2014 entwickelte nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ an.

Zurückhaltung beim international ausgerichteten deutschen Mittelstand

Der international ausgerichtete deutsche Mittelstand geht zurückhaltend mit dem Thema Menschenrechte um. Aussagen wie „Menschenrechtsprobleme sind doch kein deutsches Problem“ und Verweise auf das bestehende CSR-Management oder die bestehende Unternehmenskultur sollen diese Zurückhaltung entschuldigen.

Das unternehmerische Themenfeld „Human Rights“ wird in der Praxis bisher nur selten systematisch und zentral gesteuert. Wenn es eine Rolle spielt, dann in Einzelfällen und projektbezogen. Darüber hinaus haben Menschenrechtsthemen aus Sicht vieler deutscher Unternehmen – unabhängig von einem globalen Engagement oder globalen Lieferketten –grundsätzlich eine geringere Bedeutung als etwa Umwelthemen.

Fest steht, dass kein Unternehmen eine weitere Regulierung fordert, insbesondere nicht zu einem schwer zu greifenden und aus deutschem Standpunkt auch emotional weit entfernten Thema wie Human Rights. Folglich warten viele mittelständische Unternehmen anstehende Regelungen erst einmal ab. Eine riskante Strategie!

Die folgenden Beispiele zeigen sowohl die Dynamik des Themas als auch die Deutlichkeit, mit der das Thema Menschenrechte an Relevanz gewinnt:

  • Menschenrechte vor deutschen Gerichten: Opferfamilien des verheerenden Brands in einer pakistanischen Textilfabrik haben den Textildiscounter KiK beim Landgericht Dortmund auf Schadenersatz verklagt. Eine solche Klage ist ein juristisches Novum – noch nie hat ein Arbeiter eines asiatischen Zulieferers einen deutschen Konzern vor ein deutsches Gericht gebracht.
  • Blick nach Frankreich: Die französische Nationalversammlung hat vor kurzem in erster Lesung dafür gestimmt, große Unternehmen mit Sitz in Frankreich zu einer Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschenrechte und Umwelt zu verpflichten. Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro oder eine zivilrechtliche Haftung für die Verletzung der Vorsorgepflicht sind vorgesehen.
  • Konfliktmineralien: Viele Unternehmen sind schon heute durch den US-amerikanischen Dodd-Frank-Act sowie OECD-Leitlinien für unternehmerische Sorgfaltsprüfung in Konflikt- und Hochrisikogebieten dazu verpflichtet, einen verantwortungsvollen Umgang mit Konfliktrohstoffen nachzuweisen. Das heißt konkret, dass Unternehmen die direkt von dem Gesetz betroffen sind oder vom eigenen Vertragspartner dazu aufgefordert werden, Transparenz in Ihre Lieferkette bringen und  ein belastbares Reporting aufbauen müssen.

Menschenrechte – ein Thema für den internationalen Mittelstand?

Weltweit gibt es zahlreiche Gesetze und Vorgaben zu Menschenrechtsaspekten, die schon heute - in einzelnen Ländern und Regionen - für den internationalen Mittelstand verpflichtend sind. Zudem fordern immer mehr Konzerne und Großunternehmen mit globalen Lieferketten von ihren Vertragspartnern innerhalb der Lieferkette die verbindliche und nachvollziehbare Umsetzung einschlägiger Menschenrechtsstandards.

Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar in Deutschland von Gesetzen zur Einhaltung spezifischer Standards betroffen sind, können durch eine Unternehmensbeteiligung im Ausland oder durch Lieferkettenbeziehungen zur Einhaltung und dem Nachweis von Menschenrechtsstandards verpflichtet sein. Ist das Unternehmen selbst Kopf einer Lieferkette – beispielsweise ein Automobilkonzern oder ein markenorientierter Lebensmittelproduzent – setzt dieses üblicherweise die Achtung internationaler Menschenrechtsstandards in der Lieferkette voraus. Ein Verstoß kann zu umfangreichen wirtschaftlichen Konsequenzen wie Strafzahlungen und Beauftragungsstopp sowie zu Reputationseinbußen und Boykott führen.

Das Beispiel Volkswagen zeigt, aber auch dass es bei einem internationalen Engagement schwierig ist, die moralischen und kulturellen Standards der Zentrale bzw. der Unternehmensleitung überall im Unternehmen umzusetzen. Bei VW hat sich letztlich eine Lücke zwischen den VW Compliance-Vorgaben und den Vorfällen insbesondere in den USA aufgetan, die eigentlich durch Selbstverpflichtungen und eindeutige Bekenntnisse zur Einhaltung nationaler Gesetzte und Vorgaben  geschlossen hätte sein sollen. Auch wenn die Auswirkungen mit denen VW zu kämpfen hat kaum auf andere Unternehmen übertragbar sind, so verdeutlicht das Beispiel zumindest, dass es eine große Herausforderung ist, Standards und Selbstverpflichtungen in komplexen internationalen Unternehmen und Lieferketten einzuhalten.

Steigender Druck auf Unternehmen

Menschenrechte finden international immer stärker Einzug in die nationale Gesetzgebung. Dadurch entsteht für international agierende Unternehmen ein sehr heterogenes regulatives Umfeld. In der Folge müssen Unternehmen die unterschiedlichen Anforderungen und Regularien dazu konsequent steuern und stärker in die eigenen Compliance-Bemühungen einbinden. Bei Verstößen und Nichtbeachtung drohen Sanktionen ebenso im Bereich der Reputation als auch seitens der eigenen Vertragspartner. Insbesondere Unternehmen der Automobilindustrie, der chemischen Industrie sowie im Handel- und Konsumgüterbereich reagieren zunehmend sensibel und fürchten den Vorwurf, die eigene Lieferkette nicht unter Kontrolle zu haben.

Gerade von den „Impulsgebern globaler Lieferketten“  wird eine transparente und „saubere“ Lieferkette erwartet. Führende Initiativen und Standards (Global Reporting Initiative, Dow Jones Sustainability Indices, …) formulieren dazu eindeutige Vorgaben und fordern die Ausweitung der bestehenden Überwachungsmaßnahmen. Die betroffenen Unternehmen geben diese Forderungen entsprechend  innerhalb ihrer Lieferkette weiter: Wer mit dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar in Geschäftsbeziehungen tritt, muss die definierten internationalen Menschenrechtsstandards einhalten und unter Umständen diese Achtung nachweisen.

Nicht weniger relevant sind Investorengruppen, die Themen wie Corporate Social Responsibility (CSR) und Menschenrechte systematisch mit auf ihre Agenda nehmen. Sie erwarten dadurch die Verringerung des Risikos für die eigenen Investitionen. Zudem sorgen digitale Kommunikation und Social Media für einen wachsenden Einfluss von Stakeholdern aus dem öffentlichen Umfeld von Unternehmen. Sie decken einerseits Menschenrechtsverstöße auf und machen diese öffentlich und bringen sich andererseits konkret in die Diskussionsprozesse zu staatlichen Richtlinien und Gesetze ein, um eigene Ziele durchzusetzen.

Standard des Menschenrechts-Reportings: Unternehmen sollten jetzt handeln!

Unternehmen sollten sich frühzeitig und ernsthaft mit dem Thema Human Rights auseinandersetzen. Im Kern gilt es, einen systematisierten und standardisierten Umgang mit dem Thema Menschenrechte unternehmensweit sowie im Rahmen von Geschäftsbeziehungen zu definieren und einzuführen.

Hilfreich dabei ist das von der internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft MAZARS sowie der Menschrechtsorganisation Shift entwickelte und im Mai 2015 veröffentlichte „UN Guiding Principles Reporting Framework“. Damit liegt erstmalig eine Leitlinie vor, die sich voraussichtlich als internationaler Standard etablieren wird. Das Framework findet sowohl bei internationalen NGOs, bei Investoren und Fondsgesellschaften als auch auf Unternehmensseite hohe Akzeptanz. Unternehmen wie Unilever, Nestle und H&M haben diese UN-Rahmenbedingungen bereits für die eigene Human-Rights-Berichterstattung herangezogen. Weitere namhafte Unternehmen haben diesen Schritt angekündigt.

Der Vorteil: Unternehmen können auf der Grundlage eines globalen Standards die für Sie relevanten Menschenrechtsthemen und Human-Rights-Handlungsfelder identifizieren, systematisch und aktiv beobachten und steuern. Zudem ist ein Unternehmen gezielt aussagefähig, wenn Vertragspartner, NGOs oder Medien zu konkreten Ereignissen nachfragen. Unternehmen  können unter Einsatz des „UN Guiding Principles Reporting Frameworks“ ihre Handlungsfähigkeit belegen und belastbare Aussagen zu Menschenrechtsaspekten in der eigenen Lieferkette treffen. Nicht zuletzt dokumentiert ein Unternehmen mit der Bereitschaft zur Berichterstattung und dem Einsatz der international anerkannten Rahmenbedingungen der UN, dass es für die Achtung der Menschenrechten nicht nur vordergründig, sondern tatsächlich Verantwortung übernimmt.

Als Fazit kann gesagt werden, dass mit Human Rights ein Thema in den Fokus rückt, welches sehr schnell und mit weitreichenden Konsequenzen Einfluss auf den international geprägten Mittelstand haben wird. Aus meiner Sicht besteht dazu eindeutig Handlungsbedarf!

Kai M. Beckmann, MAZARS                                                                            http://www.mazars.de/Home/Unsere-Leistungen/Impulse

 

Menschenrechte: Top Tipps für Unternehmen

Wichtige Schritte zur Integration des Themas Menschenrechte in Unternehmen:

  • Definition der Bedeutung von Menschenrechten für das eigene Unternehmen. Dabei sind die direkten internen und externen Auswirkungen, die Lieferkette sowie auch Umweltthemen oder Dual Use Aspekte zu berücksichtigen.
  • Das Mandat der Geschäftsführung oder der Eigentümer sichern: Ohne das entsprechende Kommittment der Führung zum Thema Menschenrechte wird es weiterhin im Unternehmen sowie in den weiteren Geschäftsbeziehungen keine Rolle spielen. Unternehmer und Geschäftsführer sollten in Ihrer Vorbildfunktion durch aktives Handeln die Verantwortung für dieses Thema übernehmen
  • Fokussierung auf die Themen, die ein besonders hohes Risikopotential bieten.
  • Aufbau eines fachübergreifenden Teams, das alle Unternehmensbereiche abdeckt und so die wesentlichen Unternehmensaspekte einbringen kann (Vertrieb, Einkauf, Personal, Kommunikation, Marketing, …) und Zielkonflikte frühzeitig identifiziert.