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Artikel

17 Mär 2016

Autor:
Philipp Wesche, SWP, Isabel Ebert, Business and Human Rights Resource Centre

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und Zugang zu Abhilfe: Ansätze für eine konsensorientierte Erweiterung der zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten in Deutschland

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Bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte spielt der Zugang zu Abhilfe eine zentrale Rolle. Menschenrechtsorganisationen fordern eine Ausweitung der Haftung deutscher Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen durch ausländische Tochter- und Zulieferunternehmen und prozessrechtliche Erleichterungen bei der Rechtsverfolgung – Forderungen, die bei den Wirtschaftsverbänden auf großen Widerstand stoßen. Dabei fehlt es der Debatte an kompromissfähigen Lösungen, die die Positionen beider Seiten berücksichtigen. Eine solche könnte darin bestehen, zunächst die prozessrechtlichen Hindernisse von Entschädigungsklagen in den Blick zu nehmen, sich dabei aber nicht am US-amerikanischen Zivilprozessrecht zu orientieren. Der Abbau dieser Hindernisse würde dazu beitragen, dass berechtigte Ansprüche auf Grundlage der bestehenden Rechtsordnung praktisch durchsetzbar sind, und stünde auch im Interesse derjenigen Unternehmen, die in verantwortliche Unternehmensführung investieren. 

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Deutschland: Bundesregierung verabschiedet Nationalen Aktionsplan Wirtschaft & Menschenrechte

Debatte um Zugang zu Abhilfe im deutschen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte