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Artikel

26 Jan 2018

Autor:
Paul Mougeolle, Universität Potsdam

Due diligence von Staaten und Unternehmen bezüglich des Menschenrechts- und Umweltschutzes

Ziel des hier skizzierten Promotionsvorhabens ist es, den Begriff der Due-Diligence im Rahmen des Menschenrechts- und Umweltschutzes weiterzuentwickeln. Dieser Terminus verweist auf einen vernünftigen Verhaltensstandard und wird öfters mit dem Schädigungsverbot in Verbindung gebracht. Ein bekanntes Synonym dafür ist die „Sorgfaltspflicht“. Nach dieser Norm müssen alle voraussehbaren Verletzungsrisiken (Personen-, Sachund Umwelt) durch die Ergreifung von allen nötigen und angemessenen Maßnahmen vorgebeugt werden. Dieser Begriff wird gegenwärtig weltweit verwendet um Globalisierungsprobleme zu adressieren, wie z. B. der mangelnde Klimaschutz oder die mangelnde Reglementierung von Transnationalen Unternehmen. Die Emergenz dieser offenen und allgemeinen Norm ist eindeutig und wird durch die Tatsache erleichtert, dass sie in vielen Rechtssystemen vorhanden ist. Eine rechtsvergleichende Studie wird die Verrechtlichung der Norm und ihre Verbreitung in anderen Rechtssysteme untersuchen, so dass der Menschenrechts- und Umweltschutz effektiv gewährleistet werden kann.