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Artikel

21 Feb 2019

Autor:
Deutscher Bundestag

Entwicklungsminister Müller wirbt für Lieferkettengesetz

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Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) will die Einhaltung menschenrechtlicher Standards für Unternehmen entlang ihrer globalen Lieferketten notfalls erzwingen. Das sagte Müller im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Bisher habe die Bundesregierung mit dem "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) auf das Prinzip Freiwilligkeit gesetzt. [...]

Sollte sich zeigen, dass freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Beachtung menschenrechtlicher Standards in ihren Lieferketten nicht ausreicht, will sich die Bundesregierung für eine gesetzliche Regelung einsetzen, national und auch auf EU-Ebene.

Müller führte im Ausschuss aus, wie ein solches "Sorgfaltspflichtsgesetz" aussehen könnte: Es würde die Dokumentations- und Berichtspflichten für Unternehmen spezifizieren, Kontrollinstanzen wie etwa Gewerbeaufsichtsämter benennen und Sanktionen vorsehen. Der Minister widersprach geläufigen Argumenten gegen ein solches Gesetz: "Wir überziehen nichts, wir machen auch keinen Mittelständler damit kaputt." Es sei im digitalen Zeitalter technisch ohne weiteres machbar, Konfliktmineralien wie Coltan oder Kobalt bis in die Mine zurückzuverfolgen, so wie das bei Textilien "vom Bügel bis zum Baumwollfeld" auch möglich sei. Viele Unternehmer seien mittlerweile weiter als Teile der Politik: So würden Firmenchefs berichten, dass sie sich das Risiko gar nicht leisten können, dass in ihren Produkten Kinderarbeit steckt. Gleichsam sei mit viel Gegenwind aus den Wirtschaftsverbänden zu rechnen, sagte Müller und warb explizit um fraktionsübergreifende Unterstützung aus den Reihen des Menschenrechtsausschusses: "Ich werde das nicht allein ausfechten können."

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