abusesaffiliationarrow-downarrow-leftarrow-rightarrow-upattack-typeburgerchevron-downchevron-leftchevron-rightchevron-upClock iconclosedeletedevelopment-povertydiscriminationdollardownloademailenvironmentexternal-linkfacebookfiltergenderglobegroupshealthC4067174-3DD9-4B9E-AD64-284FDAAE6338@1xinformation-outlineinformationinstagraminvestment-trade-globalisationissueslabourlanguagesShapeCombined Shapeline, chart, up, arrow, graphLinkedInlocationmap-pinminusnewsorganisationotheroverviewpluspreviewArtboard 185profilerefreshIconnewssearchsecurityPathStock downStock steadyStock uptagticktooltiptwitteruniversalityweb

Der Inhalt ist auch in den folgenden Sprachen verfügbar: English

Story

11 Feb 2019

Entwicklungsministerium erarbeitet Vorschlag für Wertschöpfungsketten-Gesetz für deutsche Unternehmen

Am 10. Februar 2019 berichtete die TAZ, dass das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) von Gerd Müller einen Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz erarbeitet habe. Mittlerweile ist er über "die korrespondenten" (s.u.) im Wortlaut verfügbar. Wie von der TAZ und anderen Medien skizziert, enthält der Vorschlag für ein übergreifendes "Nachhaltige Wertschöpfungskettengesetz" mögliche Änderungen u.a. im Handelsgesetzbuch und schließt ein sog. "Sorgfaltspflichtengesetz" mit ein, das genauer definiert, welche Sorgfaltspflichten deutsche Unternehmen im Hinblick auf ihre Ableger und Auftragnehmer im Ausland haben. Das Sorgfaltspflichtengesetz soll für Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz gelten, als Sanktionen werden Bußgelder, Freiheitsstrafen und der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge im Inland vorgeschlagen. 

Zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßten die Initiative und forderten die anderen Ministerien auf, sie frühzeitig zu unterstützen. Der Vorschlag aus dem BMZ könnte als Grundlage für eine zukünftige Gesetzesinitiative in Deutschland dienen, allerdings handelt es sich aktuell nicht um einen formalen Entwurf in der Ressortabstimmung.

Der Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz ist im Kontext einer Reihe von Initiativen und Regelungen zu verbindlichen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen auch in anderen Ländern zu sehen. So gibt es in Frankreich bereits seit 2017 das Loi de Vigilance, das große Unternehmen dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu ergreifen. In Finnland fordert eine Kampagne, die mehr als 140 Unternehmen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften umfasst, ein finnisches Gesetz zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Mehr Informationen zu diesen und anderen Entwicklungen finden Sie in unseren (englischsprachigen) Blogs zum BMZ-Entwurf und zu weltweiten Gesetzesinitiativen im Bereich der Menschenrechte sowie in unserem Portal "Mandatory Due Diligence".

Zeitleiste