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Artikel

12 Sep 2017

Autor:
Hendrik Wieduwilt, Frankfurter Allgemeine

EU-Verordnung soll Export von Überwachungstechnologien kontrollieren, um Menschenrechte in Diktaturen zu schützen; Unternehmen tragen mehr Verantwortung

"Neue EU-Verordnung: Wirtschaft fürchtet neue Ausfuhrregeln", 11 September 2017

Die EU will den Export von Überwachungstechnologien kontrollieren, um Menschenrechte in Diktaturen zu schützen... Im Fokus steht die „Dual Use-Verordnung“ der EU, eine große Liste, auf der zivile Güter aufgelistet sind, die durch internationale Abkommen als gefährlich eingestuft werden... Eigens für „Überwachungstechnologie“ sollen neue Regeln eingeführt werden... Auch für ungelistete Geräte und Software müssen Exporteure demnach künftig eine Ausfuhrgenehmigung beantragen, wenn es Verdachtsmomente gibt, dass damit Menschenrechtsverletzungen begangen werden könnten – ein gefährlicher Konjunktiv, denn bei einem Verstoß drohen Strafen... Das ist das tückische an elektronischen Überwachungstechnologien: Ob sie gefährlich sind, hängt vom Verwendungszweck ab... das erschwert die Kontrolle durch den Staat – und mit der neuen Regulierung will die EU das Problem zu den Unternehmen schieben... Unter Industrievertretern herrscht Verunsicherung. „Wo sollen die Unternehmen die Informationen hernehmen?“, fragt Verena Kantel, Referentin für Außenwirtschaftspolitik beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)...