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Artikel

19 Dez 2019

Autor:
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützt geplantes UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten

"Ein verbindliches UN-Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte (Initiativstellungnahme)", 11. Dezember 2019

1.1 Verletzungen der Menschenrechte können besser verhindert werden, wenn es verbindliche international vereinbarte Standards gibt, die von den Staaten umgesetzt und geschützt werden müssen. Der EWSA begrüßt einen Ansatz, der davon ausgeht, dass es die Pflicht der Staaten ist, die Menschenrechte zu schützen, zu fördern und umzusetzen, und dass Unternehmen diese Rechte achten müssen.

1.2 Der EWSA begrüßt, dass von der EU vorgeschlagene wesentliche Aspekte im vorliegenden Textentwurf berücksichtigt wurden, wie die Empfehlungen zur Anwendung auf sämtliche Unternehmen und eine stärkere konzeptionelle Orientierung an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP). Im Sinne einer einfacheren Umsetzung und zur Vermeidung von Überschneidungen sind die Vorschriften im Einklang mit den bestehenden Sorgfaltspflichtregelungen, insbesondere mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, zu gestalten...

1.5 Der EWSA betont, dass nicht-verbindliche und verbindliche Maßnahmen einander nicht ausschließen, sondern ergänzen müssen...

1.7 Trotz der äußerst anerkennenswerten großen Fortschritte, die vor allem in Europa bei unverbindlichen Leitlinien zur Achtung der Menschenrechte in der Wirtschaft erzielt wurden (etwa UNGP, OECD-Leitsätze), ist ein verbindliches Abkommen mit Blick auf diejenigen Unternehmen wichtig, die noch nicht bereit sind, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Auf diese Weise wird weltweit Einheitlichkeit bei den Menschenrechtsnormen sowie bei der gerichtlichen Zuständigkeit und dem anwendbaren Recht gewährleistet und sichergestellt, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen einen fairen und wirksamen Zugang zur Justiz erhalten. Damit können auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sowie Rechtssicherheit und ein gerechterer globaler Wettbewerb geschaffen werden.