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Artikel

4 Mai 2018

Autor:
FEMNET

FEMNET-Forderungen an Modeunternehmen

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  1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte...
  2. Analyse der Risiken und Auswirkungen...
  3. Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
    • Vorbeugendes Handeln zugunsten der Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg z.B. durch Sensibilisierungs-Trainings für die zumeist männlichen Vorgesetzten, Schulung der männlichen und weiblichen Beschäftigten über ihre Rechte, Verbot von Schwangerschaftstest, von Kurzeitverträgen für Schwangere und niedrigere Bezahlung für Migrantinnen, Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Kinderbetreuung mit ausreichend qualifiziertem Personal
    • Einbindung von Gewerkschaften, insbesondere frauengeführten Gewerkschaften sowie von mitgliederbasierten Frauen-NRO bei der Durchführung von Fabrikkontrollen (Sozialaudits) und der Formulierung von Korrekturplänen
    • Umsetzung von Sozialstandards bei Zulieferern durch Zusammenarbeit mit betroffenen Parteien (Multistakeholder-Initiativen) sicherstellen
    • Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
  4. Berichterstattung...
  5. Beschwerdemechanismen
    • Sichere Beschwerdemechanismen für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt einführen wie anonyme Beschwerdemöglichkeiten und Ernennung einer externen, unabhängigen, weiblichen Vertrauensperson als Ansprechpartnerin
    • Unterstützung der Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt durch Rechtsberatung; im Falle von Mitverursachung des Unternehmens Prozesskostenübernahme und Beteiligung an Entschädigungszahlungen bei Rechtsverletzungen