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Artikel

11 Jan 2017

Autor:
Humanrights.ch

Fortschritte der UNO-Arbeitsgruppe zur Schaffung eines internationalen Abkommens über transnationale Unternehmen und Menschenrechte

„Wirtschaft und Menschenrechte: UNO-Arbeitsgruppe zur Schaffung eines internationalen Abkommens“, 23. Dezember 2016

Der UNO Menschenrechtsrat hat 2014 eine Arbeitsgruppe geschaffen und...mit der Ausarbeitung eines verbindlichen internationalen Abkommens über transnationale Unternehmen und Menschenrechte beauftragt...Im Sommer 2015 [wurde]…eine erste Session abgehalten... Dabei wurden Differenzen in der Staatengemeinschaft deutlich. Die zweite Session fand im Herbst 2016 statt [und] war...deutlich konstruktiver...Die Länder, welche gegen die Resolution gestimmt hatten, unterstrichen ihre Position mit folgender Argumentation: Bevor man eine internationale Konvention ausarbeite, müsse man die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte konsequent umsetzen...Ein zweiter Kritikpunkt...lautet, dass nur transnationale Unternehmen unter das geplante Abkommen fallen sollen...Die Befürworter/innen argumentierten...dass die UNO-Leitprinzipien durchaus komplementär zum angestrebten Abkommen seien. Ein Abkommen sei jedoch rechtlich verbindlich und damit ungemein wirkungsvoller...Auf internationaler Ebene setzt sich weiterhin ein sehr breites Konsortium von Hunderten von NGOs für die rasche Schaffung eines rechtlich verbindlichen internationalen Abkommens...ein...Der Resolutionstext sieht...vor, dass die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für die dritte Session Elemente eines rechtlich verbindlichen Abkommens vorbereiten soll...Damit wird der Prozess in eine entscheidende Phase eintreten...