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Artikel

21 Jan 2019

Autor:
Armin Paasch, Blätter

Kommentar: Deutschland aufgefordert, sich konstruktiv an UN-Verhandlungen über ein Abkommen zu Wirtschaft & Menschenrechten zu beteiligen

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"Deutsche Präferenz: Profit statt Menschenrechte", Januar 2019

[Das] UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten... [könnte] den Vorrang der Menschenrechte vor Handels- und Investitionsabkommen und eine Konzernhaftung für Menschenrechtsverstöße im Völkerrecht verankern... 

[Z]ahlreiche Menschenrechtsskandale [zeigen], wie dringend notwendig ein solches Abkommen ist...

Zu den Grundwidersprüchen der Globalisierung gehört, dass die betroffenen Menschen in solchen Fällen kaum eine Chance haben, die Mutterkonzerne für die Menschenrechtsverstöße ihrer Tochter- und Zulieferbetriebe gerichtlich zu belangen...

Genau diesen Widerspruch soll das Völkerrechtsabkommen für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Treaty) beheben...

Die Unterzeichnerstaaten des Abkommens müssten Konzerne bei Verletzung der Sorgfaltspflichten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlich für Menschenrechtsverstöße zur Verantwortung ziehen...

Einige dieser weitreichenden Vorschläge werden in der Endfassung des geplanten Abkommens aller Voraussicht nach nicht mehr enthalten sein. Schon jetzt sind sie erheblich abgeschwächt worden – auch aufgrund des Drucks aus Deutschland, das den Prozess von Anfang an blockiert hat...

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung [...] zugesagt, „auf nationaler Ebene gesetzlich tätig“ zu werden, sollte sich das Prinzip der Freiwilligkeit als unzureichend erweisen...

Läge es dann nicht im ureigenen Interesse der deutschen Wirtschaft, über ein völkerrechtliches Abkommen auch Unternehmen außerhalb der EU zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten? 

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