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Artikel

8 Apr 2018

Autor:
Markus Mugglin

Kommentar: Menschenrechtsschutz durch Konzerne wird verbindlich

Aus «soft law» wird vermehrt «hard law». Das stellt das Kompetenzzentrum für Menschenrechte in seinem jüngsten Bericht über «Entwicklungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte» fest...

Nicht nur die Gesetzgeber geben sich nicht mehr nur mit Appellen an die Unternehmen zufrieden, die UNO-Leitlinien über menschenrechtliche Unternehmensführung zu beachten. «Hard law» ist inzwischen auch in manchen Gerichtssälen angekommen. Das lässt sich dem Bulletin «Rechtliche Unternehmensverantwortung» entnehmen, welches das «Business and Human Rights Resource Centre» viermal im Jahr publiziert. In der Ausgabe vom Januar 2018 ist die Rede von «interessanten Entwicklungen in Bezug auf die zivil- und strafrechtliche Haftung von Unternehmen für Beteiligung an Menschenrechts-Verletzungen, die im Ausland begangen wurden»...

[O]hne verbriefte Rechte, den Schutz der Menschenrechte durch Unternehmen einfordern und durchsetzen zu können, gibt es bestenfalls kleine Fortschritte. Blosse Appelle, die von der UNO beschlossenen Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte anzuwenden, erzielen wenig Wirkung...