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4 Sep 2019

Autor:
Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen

Kommission für Rechtsfragen des Schweizer Ständerats unterstützt zivilrechtliche Haftung von Unternehmen und Einführung eines Schlichtungsverfahrens

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Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat an ihrer Sitzung die Detailberatung des indirekten Gegenentwurfs zur Konzernverantwortungsinitiative (16.077, Entwurf 2) abgeschlossen, auf den sie bereits an ihrer Sitzung vom 12. August 2019 eingetreten war. Sie beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Gegenentwurf in der Gesamtabstimmung anzunehmen.

Die Kommission unterstützt mit 8 zu 5 Stimmen einen Gegenentwurf, der eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht. Die Minderheit beantragt, die Haftungsbestimmungen zu streichen und sich auf die Pflicht zur Sorgfaltsprüfung und Berichterstattung zu beschränken. Mit 7 zu 6 Stimmen verzichtet die RK-S wie der Nationalrat darauf, eine Subsidiaritätsregelung zu beantragen. Die Minderheit beantragt deren Einführung. Sie ist der Auffassung, dass die Kläger soweit zumutbar im Ausland gegen die Tochtergesellschaften vorgehen sollen. 

Mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission, ein Sonderschlichtungsverfahren einzuführen. Damit sollen Streitigkeiten aus Ansprüchen gegenüber einem Unternehmen, die sich aus der im indirekten Gegenentwurf vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung ergeben, beigelegt werden. Die Kommission schlägt den Nationalen Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als zuständige Sonderschlichtungsbehörde vor. Die Kommission hat dieses neue Schlichtungsverfahren eingeführt, um den Zugang zu den Gerichten einzuschränken und somit eine Zunahme der Gerichtsverfahren zu verhindern.

Das Geschäft wird in der kommenden Herbstsession im Ständerat behandelt.

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