Antwort von Urbane Mitte Besitz S.à.r.l.
Stellungnahme Urbane Mitte Besitz S.à.r.l.:
Berlin, 11. Januar 2026
Der Vorwurf, der Vorhabenträger würde beabsichtigen, die Aktivisten im Wege einer sog. „SLAPP“-Klage „mundtot“ zu machen, wird in aller Deutlichkeit zurückgewiesen. Der Vorwurf geht auch evident fehl. Dem Vorhabenträger geht es nämlich nicht darum, die Kritiker in ihrer Meinungsfreiheit einzuschränken oder gar rechtsmissbräuchlich einzuschüchtern, sondern die Aktivisten zu einem sachlichen Dialog zurückzuführen.
Der Vorhabenträger musste jedoch immer wieder zur Kenntnis nehmen, dass ausschließlich zwei Aktivisten kein Interesse an einem sachlichen Dialog hatten. Im Gegenteil: Kontinuierlich wurden von ihnen evident unwahre Tatsachenbehauptungen und Falschinformationen verbreitet und gegen das Projekt mit zielgerichteten Denunziationen agitiert. Nachdem der Vorhabenträger und auch das Bezirksamt als damaliger Träger der Planungshoheit versucht haben, die Aktivisten auf der Basis von Fakten zum weiteren Dialog einzuladen, dieses jedoch durch weitere Falschinformationen torpediert wurde, sah sich der Vorhabenträger gezwungen, gegen objektiv falsche Informationen auch juristisch vorzugehen.
Die Aktivisten wurden dabei stets zunächst außergerichtlich aufgefordert, die Verbreitung von irreführenden Falschinformationen zu unterlassen. Leider ohne Erfolg. Auch Bezirksstadtrat Florian Schmidt hat bereits im September 2023 in der Veranstaltung am Runden Tisch auf diesen Umstand hingewiesen und die Aktivisten öffentlich ermahnt, „keine falschen Fakten zu verbreiten und damit Bürgerinnen und Bürger des Bezirks in die Irre zu führen“.
Da diese mehrstimmigen Aufforderungen nicht fruchteten, sah sich der Vorhabenträger gezwungen, den Klageweg zu beschreiten, um falsche und irreführende Behauptungen sowie zu Unrecht erhobene Vorwürfe von Straftaten zu unterbinden.
Die gesamte Kommunikationspolitik und vielfältigen Aktivitäten der Bürgerbeteiligung und Partizipation, verbunden mit zahlreichen Dialogangeboten für die Stadtgesellschaft, zeigen, wie wichtig den Verantwortlichen der Austausch mit der Öffentlichkeit stets war und nach wie vor ist. Wenn jedoch – wie in den Fällen, die Gegenstand der derzeitigen juristischen Auseinandersetzungen sind – trotz eindeutiger Hinweise auf die Unwahrheit der erhobenen Vorwürfe und der aufgestellten Behauptungen keinerlei Einsicht erfolgt und rechtswidrige Äußerungen weiterhin verbreitet werden, ist es in keiner Weise rechtsmissbräuchlich, die durch den Rechtsstaat geschaffene Möglichkeit gerichtlicher Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Verletzung verfassungsrechtlich garantierter Rechte zu unterbinden. Das Recht, in einem solchen Fall Klage zu erheben, steht in einem demokratischen Rechtstaat allen gleichermaßen zu.
Trotz der diversen Falschbehauptungen, die von den betreffenden Aktivisten in der Vergangenheit über das Projekt und den Vorhabenträger verbreitet wurden, besteht unser Dialogangebot weiterhin. Wir würden es begrüßen, wenn diese beiden Aktivisten zu einem sach- und faktenbasierten Dialog zurückkehren würden.