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Bericht

15 Mai 2016

Autor:
Jens Martens & Karolin Seitz, Global Policy Forum, Rosa-Luxemburg-Stiftung New York Office

Auf dem Weg zu globalen Unternehmensregeln: Der „Treaty-Prozess“ bei den Vereinten Nationen über ein internationales Menschenrechtsabkommen zu Transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen

...Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 26. Juni 2014 auf Initiative Ecuadors und Südafrikas eine Arbeitsgruppe einsetzte, um ein rechtsverbindliches Instrument zu formulieren, mit dem transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen für Menschenrechtsvergehen zur Verantwortung gezogen werden können. Damit befasst sich zum ersten Mal seit der Schließung der UN-Kommission für transnationale Unternehmen 1992 ein zwischenstaatliches Gremium der Vereinten Nationen mit der internationalen Regulierung von Konzernen. Bislang setzten Politik und Wirtschaft auf internationaler Ebene überwiegend auf freiwillige Initiativen. Eine besondere Rolle spielen dabei die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die im Juni 2011 verabschiedet wurden. Mit ihnen liegt erstmals auf globaler Ebene ein von allen Regierungen akzeptierter Empfehlungskatalog vor, wie die menschenrechtlichen Schutzpflichten von Staaten in Bezug auf Unternehmen, aber auch die menschenrechtliche Verantwortung der Unternehmen selbst umzusetzen sind. Aber auch diese Leitprinzipien blieben zunächst unverbindlich und riefen Unternehmen lediglich dazu auf, „gebührende Sorgfalt“ walten zu lassen. Angesichts erster Erfahrungen mit den UN-Leitprinzipien kamen immer mehr Regierungen und Wissenschaftler/innen zu dem Schluss, dass diese Prinzipien nur begrenzte Wirkung entfalten können und durch ein rechtsverbindliches internationales Instrument ergänzt werden sollten. Es sei notwendig, endlich vom soft law zum hard law zu gelangen...