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Artikel

23 Okt 2024

Autor:
ECCHR

BAFA erkennt Gewerkschaft ASTAC als Verfahrensbeteiligte im Beschwerdeverfahren gegen Rewe und Edeka wegen mutmaßlicher Arbeitsrechtsverletzungen an

"Lieferkettengesetz: BAFA beteiligt Betroffene endlich an Verfahren," 23. Oktober 2024

Großer Erfolg für die ecuadorianische Gewerkschaft ASTAC und insgesamt für Beschwerden nach dem deutschen Lieferkettengesetz: Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erkennt ASTAC endlich als vollwertige Verfahrensbeteiligte an und gewährt der Gewerkschaft Einsicht in die Verfahrensakten. ASTAC hatte zusammen mit ihren Unterstützern Oxfam, ECCHR und Misereor vor fast genau einem Jahr beim BAFA Beschwerde gegen die Supermarktketten Rewe und Edeka wegen [mutmaßlichen] Arbeitsrechtsverletzungen und Unterdrückung von Gewerkschaftsrechten auf Bananenplantagen in Ecuador eingereicht...

„Dass wir jetzt endlich Akteneinsicht bekommen, trägt zur Transparenz des Beschwerdeprozesses bei“, sagt Jorge Acosta, Generalkoordinator der ecuadorianischen Branchengewerkschaft für den Bananensektor in Ecuador ASTAC. „Das ist für uns ein wichtiger erster Erfolg, denn bisher war das Verfahren beim BAFA für uns als Beschwerdeführer wie eine Blackbox. Wir konnten nicht mitbestimmen, welche Maßnahmen zum Schutz unserer Rechte ergriffen werden – dabei kennen wir die Situation vor Ort am besten und sind direkt davon betroffen.“

„Ohne Beteiligung der Beschwerdeführenden am gesamten Verfahren ist eine wirksame Lösung des Falles kaum denkbar“, meint auch Franziska Humbert, Rechtsanwältin und Teamleitung Wirtschaft und Menschenrechte bei der Entwicklungsorganisation Oxfam...

„Die Anerkennung von ASTAC als Verfahrensbeteiligte hat Auswirkung auch auf andere Beschwerden nach dem Lieferkettengesetz: Alle Betroffenen, die eine Beschwerde einreichen, müssen künftig am Verfahren beteiligt werden und Einsicht in die Verfahrensakten erhalten.“ sagt Annabell Brüggemann, Legal Advisor beim ECCHR...

Armin Paasch von Misereor ergänzt: „Die Gewährung der Akteneinsicht stärkt den zentralen Hebel im deutschen Lieferkettengesetz zum Schutz der Betroffenen vor Menschrechtsverletzungen. Die Bundesregierung muss jetzt sicherstellen, dass das BAFA konsequent gegen Menschenrechtsverstöße deutscher Unternehmen vorgeht...


Eine Meldung zur ursprünglichen Beschwerde bei der Behörde BAFA inkl. Unternehmenskommentaren finden Sie hier.


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