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Artikel

6 Okt 2021

Autor:
Tagesschau

Deutschland: Gorillas kündigt Beschäftigten wegen "wilden" Streiks für bessere Arbeitsbedingungen

"Wird Gorillas-Streik zum Präzedenzfall?", 6. Oktober 2021

[D]as Unternehmen [hat] gut zwei Dutzend Fahrern wegen Streiks gekündigt... Die Begründung des Berliner Start-ups: Unangekündigte und nicht gewerkschaftlich getragene Streiks seien "rechtlich unzulässig". Nach Ansicht der Gewerkschaft ver.di ist es politisch "eine Sauerei", dass das Unternehmen nun gerade die Mitarbeiter entlasse, die sich für bessere Arbeitsbedingungen einsetzten. "Doch arbeitsrechtlich dürfte das Unternehmen die besseren Karten haben", so der Pressesprecher des ver.di-Landesverbandes Berlin-Brandenburg, Andreas Splanemann.

Nach deutschem Recht ist ein sogenannter "wilder" Streik ein Kündigungsgrund. Das heißt, einzelne Arbeitnehmer können sich nicht einfach zusammenschließen und streiken. In Deutschland darf ausschließlich eine Gewerkschaft zum Streik aufrufen - was bei den Gorillas-Lieferdienst-Fahrern nicht der Fall war. Das Unternehmen erklärt schriftlich: "Nach intensiven Abwägungen sehen wir uns gezwungen, diesen rechtlichen Rahmen nun durchzusetzen. Das bedeutet, dass wir das Arbeitsverhältnis mit denjenigen MitarbeiterInnen beenden, die sich aktiv an den nicht genehmigten Streiks beteiligt, den Betrieb durch ihr Verhalten behindert und ihre KollegInnen damit gefährdet haben." Laut Gorillas wurden auch Notausgänge blockiert...

ver.di wiederum kritisiert die Arbeitsbedingungen bei dem Online-Essenslieferdienst. Zu viele Rahmenbedingungen seien ungeklärt, etwa die Frage nach der Arbeitsausstattung, ob Fahrer ihre eigenen Handys und Räder benutzen müssten und ob sie im Falle eines Unfalls versichert seien. Ein Problem ist aus Sicht von ver.di, dass bei den Online-Lieferdiensten aktuell sehr wenige Mitarbeiter gewerkschaftlich organisiert sind...

[D]er Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Vielmeier von der Münchner Kanzlei "Vielmeier Rieble" [...] geht davon aus, dass einzelne Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen werden...

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