abusesaffiliationarrow-downarrow-leftarrow-rightarrow-upattack-typeburgerchevron-downchevron-leftchevron-rightchevron-upClock iconclosedeletedevelopment-povertydiscriminationdollardownloademailenvironmentexternal-linkfacebookfiltergenderglobegroupshealthC4067174-3DD9-4B9E-AD64-284FDAAE6338@1xinformation-outlineinformationinstagraminvestment-trade-globalisationissueslabourlanguagesShapeCombined Shapeline, chart, up, arrow, graphLinkedInlocationmap-pinminusnewsorganisationotheroverviewpluspreviewArtboard 185profilerefreshIconnewssearchsecurityPathStock downStock steadyStock uptagticktooltiptwitteruniversalityweb

Der Inhalt ist auch in den folgenden Sprachen verfügbar: English, français, 日本語

Artikel

13 Sep 2022

Autor:
Reuters,
Autor:
Tagesschau,
Autor:
// France Info avec AFP

EU-Kommission will Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit vorschlagen

"Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit", 13. September 2022

Das EU-Parlament fordert seit langem ein Verbot für Waren, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden. Im Juni hatten die Abgeordneten in zwei unmissverständlichen Resolutionen noch einmal angemahnt, die EU-Kommission möge endlich aktiv werden. Denn bereits in ihrer Rede zur Lage der Union vor einem Jahr hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Vermarktungsverbot von Produkten aus Zwangsarbeit versprochen...

Künftig sollen Zwangsarbeitsprodukte ohne Ausnahme auf dem europäischen Markt verboten sein. Für die Umsetzung wären die 27 Mitgliedsländer verantwortlich, in Zusammenarbeit beispielsweise mit Nichtregierungsorganisationen. Wird ein Verstoß festgestellt, muss das Produkt innerhalb von sechs Wochen vom europäischen Binnenmarkt verschwinden...

Viele EU-Abgeordnete hätten gern, dass wie in den USA die Unternehmen im Zweifelsfall nachweisen müssten, dass für ihre Produkte keine Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingesetzt werden. Auch sollten die betroffenen Arbeiter entschädigt werden.

Da wird es möglicherweise noch Debatten geben. Der Kommissionsvorschlag muss nun vom EU-Parlament und dem Rat der 27 Mitgliedsstaaten angenommen werden, bevor er zwei Jahre später in Kraft treten würde.

Zeitleiste