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Story

27 Jan 2023

Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Hintergrund

2019

Arbeitsminister Heil und Entwicklungsminister Müller kündigten am 11. Dezember 2019 in einer Pressekonferenz an, Eckpunkte für ein Lieferketten- bzw. Sorgfaltspflichtengesetz zu erarbeiten. Hintergrund war, dass laut Monitoring nur 18% der deutschen Unternehmen, die an der Erhebungsrunde 2019 teilgenommen hatten, die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erfüllten.

Auch die Delegierten der CDU- und SPD-Parteitage hatten in den Vorwochen ein Gesetz zur Regelung der menschenrechtlichen Sorgfaltfpflicht deutscher Unternehmen in globalen Lieferketten gefordert.

Anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember sprachen sich außerdem 42 (aktueller Stand: 70+) Unternehmen in einem gemeinsamen Statement für ein deutsches Sorgfaltspflichtengesetz aus.

2020

Am 25. Juni wurden durch einen Bericht im Handelsblatt Details zu vorläufigen Eckpunkten für ein deutsches Lieferkettengesetz bekannt. Am 14. Juli präsentierten die Bundesminister Heil und Müller im Rahmen einer Pressekonferenz die Ergebnisse der zweiten - entscheidenden - Runde des NAP-Monitorings. Die Erfüllerquote unter den 455 gültigen Unternehmensantworten lag demnach bei 22% (laut Aktualisierung auf der Webseite des Auswärtigen Amtes sogar nur bei 13 bis 17%). Damit greife der Koalitionsvertrag für ein Lieferkettengesetz, das noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden solle, so die Minister. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Bündnisse wie Germanwatch und die Initiative Lieferkettengesetz forderten die Bundesregierung auf, diesem Versprechen umgehend nachzukommen. Mit einem ambitionierten Lieferkettengesetz in Deutschland könne die Bundesregierung auch eine EU-Regelung glaubhaft vorantreiben.

Die von Regierungssprecher Seibert ursprünglich für August 2020 angekündigte Verabschiedung offizieller Eckpunkte für ein Gesetz verzögerte sich - Grund dafür war laut Medien- und NGO-Berichten, dass zwischen den beteiligten Ministerien noch keine Einigung erzielt werden konnte; Bundeswirtschaftsminister Altmeier soll demnach insbesondere bei der zivilrechtlichen Haftung gebremst haben. Auch bei der letzten Kabinettssitzung des Jahres stand das Sorgfaltspflichten- bzw. Lieferkettengesetz nicht auf der Tagesordnung (siehe Video des Presse-Statements von Arbeitsminister Heil vom 17. Dezember).

2021

Am 3. Februar berichtete das Handelsblatt, dass sich nun der Koalitionsausschuss mit dem Thema befassen werde. Laut dem Bericht blockierte Wirtschaftsminister Altmeier sogar einen Kompromissvorschlag, der keine zivilrechtliche Haftung mehr vorsah. Die Initiative Lieferkettengesetz kritisierte die Blockadehaltung scharf.

Am 12. Februar wurde bekannt, dass sich die beteiligten Ministerien geeinigt haben; die Minister Altmaier, Heil und Müller stellten ihren Kompromissvorschlag für das Lieferkettengesetz im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz vor. Die Initiative Lieferkettengesetz sah in der Einigung einen wichtigen und längst überfälligen Schritt, kritisierte aber u.a. die fehlende zivilrechtliche Haftung und die Beschränkung konkreter proaktiver Sorgfaltspflichten auf direkte Zulieferer. Sie forderte die Bundestagsabgeordneten auf, im anstehenden parlamentarischen Verfahren sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Kritik gab es auch am Druck der großen Verbände und des Wirtschaftsministeriums gegen ein stärkeres Gesetz.

Am 3. März beschloss das Bundeskabinett nach kurzer Verbändeanhörung (inkl. NGOs) einen offiziellen Regierungsentwurf, der am 22. April in erster Lesung im Bundestag debattiert und anschließend an den federführenden Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde. Der Bundesrat beschloss am 7. Mai in einer ersten Befassung mit der Sache, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben.

Stimmen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft (siehe gemeinsames Statement von mehr als 50 Unternehmen), Verwaltung und Wissenschaft begrüßten das Vorhaben und würdigten den Einsatz von Entwicklungs- und Arbeitsministerium, forderten aber dringende Nachbesserungen im Parlament, um Schwachstellen zu beheben und das Gesetz in Europa und international anschlussfähiger zu machen.

Die ursprünglich für 20. Mai angesetzte Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag wurde kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen. Wie es in Medienberichten hieß, bestand nach Wirtschaftsbedenken noch Diskussionsbedarf zu Fragen der zivilrechtlichen Haftung, obwohl der Regierungsentwurf keinen zivilrechtlichen Haftungstatbestand mehr begründete (s.o.). Zivilgesellschaft und weitere Stimmen kritisierten die Verzögerung und Blockade deutlich. Am 27. Mai wurde bekannt, dass sich die Regierungsparteien auf einen erneuten Kompromiss geeinigt haben.

Die finale Plenumsdebatte und anschließende namentliche Abstimmung fanden am Morgen des 11. Juni statt – das Gesetz wurde mit 412 Ja- und 159 Nein-Stimmen bei 59 Enthaltungen angenommen. Die Zivilgesellschaft begrüßt das Gesetz als Paradigmenwechsel in Deutschland und wichtigen Etappenerfolg, weist aber auch auf die Lücken im Kompromiss hin – man sei “noch nicht am Ziel, aber endlich am Start.”

Der Bundesrat billigte das "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz", so die offizielle Kurzbezeichnung, indem er auf ein Vermittlungsverfahren verzichtete. Das Gesetz tritt 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Diese Unternehmen müssen bei direkten Zulieferern sowie "anlassbezogen" auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren. Das BAFA kann u.a. Bußgelder verhängen und muss aktiv werden, wenn Betroffene geltend machen, dass ihre Rechte durch die Nicht-Erfüllung der Sorgfaltspflichten eines Unternehmens verletzt oder unmittelbar bedroht werden. Siehe auch "Was das neue LIEFERKETTENGESETZ liefert – und was nicht" von der Initiative Lieferkettengesetz.

Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im ansonsten unverändert angenommenen Gesetzentwurf der Bundesregierung können Sie hier einsehen. Den finalen Gesetzestext, wie er am 22. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, sowie den Regierungsentwurf und alle Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung finden Sie über die Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Mehr zum Thema können Sie unten und auf der Seite des BAFAs nachlesen.

Am 1. Januar 2023 trat das Gesetz in Kraft. Alles zu den Entwicklungen seit dem 1. Januar 2023 und zu der Umsetzung des Lieferkettengesetzes finden Sie in dieser Story.

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