abusesaffiliationarrow-downarrow-leftarrow-rightarrow-upattack-typeburgerchevron-downchevron-leftchevron-rightchevron-upClock iconclosedeletedevelopment-povertydiscriminationdollardownloademailenvironmentexternal-linkfacebookfiltergenderglobegroupshealthC4067174-3DD9-4B9E-AD64-284FDAAE6338@1xinformation-outlineinformationinstagraminvestment-trade-globalisationissueslabourlanguagesShapeCombined Shapeline, chart, up, arrow, graphLinkedInlocationmap-pinminusnewsorganisationotheroverviewpluspreviewArtboard 185profilerefreshIconnewssearchsecurityPathStock downStock steadyStock uptagticktooltiptwitteruniversalityweb

Der Inhalt ist auch in den folgenden Sprachen verfügbar: English, 日本語

Bericht

1 Jul 2021

Autor:
ECCHR, Brot für die Welt, Misereor

Menschenrechtsfitness von Audits und Zertifizierern? Sektorübergreifende Analyse aktueller Herausforderungen & möglicher Antworten

Juli 2021

Ob Audits und Zertifikate die an sie gestellten Erwartungen erfüllen können, ist eine der zentralen Fragen, die diese Studie beantwortet. Sind Audit- und Zertifizierungsfirmen – wie sie aktuell funktionieren – in der Lage, Menschenrechte einerseits selbst zu respektieren, und andererseits deren Einhaltung zu prüfen und zu zertifizieren? Diese Studie untersucht vier exemplarische Fälle aus verschiedenen Sektoren, die zeigen: Audits und Zertifizierungen können Menschenrechtsrisiken sogar erhöhen.

Die Studie belegt zudem, dass Substandard-Audits oder -Zertifikate keine Ausnahme sind und dass die Gründe dafür in strukturellen Defiziten in der staatlichen Regulierung und Governance des Audit- und Zertifizierungssektors liegen (Kapitel II, Fallstudien im Anhang). Darüber hinaus betrachten wir, ob und wie Audit- und Zertifizierungsfirmen derzeit für fehlerhafte Leistungen, die zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, gegenüber den Geschädigten haften müssen (Kapitel III). Die Studie geht noch einen Schritt weiter und fragt nach der Prävention: Was bräuchte es, damit die Auditierungs- und Zertifizierungsbranche menschenrechtskonform wird? Hier sind nicht nur die privaten Akteure sondern insbesondere auch der Staat in seiner Funktion als Menschenrechtsgarant zu betrachten. Wenn der Staat die Ausübung seiner menschenrechtlichen Schutzpflichten privaten Prüfdienstleistern überträgt, muss er sicherstellen, dass die private Kontrolle effektiv den öffentlichen Schutzzweck erfüllt. Dafür müssten die in den Fallstudien identifizierten strukturellen Defizite adressiert werden (Kapitel IV). Wir zeigen den gesetzgeberischen und politischen Entscheidungsträger*innen auf nationaler und EU-Ebene konkrete Handlungsmöglichkeiten dafür auf (Kapitel V). Erst wenn hier Abhilfe sichergestellt ist, kommt die Frage in Betracht, ob Audits und Zertifizierungen geeignete Instrumente sind, mit denen ein Unternehmen seine menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erfüllen oder die Erfüllung belegen kann...