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Artikel

30 Okt 2024

Autor:
Dr. Bastian Brink via LTO

LTO-Gastbeitrag zu Äußerungen über LkSG-Aussetzung: Mutmaßliche Fehlentwicklungen in Umsetzung lassen sich mit wenigen Klarstellungen beheben

"Die Ket­ten­säge braucht es nicht," 30 October 2024

Die Ampel will das Lieferkettengesetz wieder "wegbolzen" – zu viel Bürokratie. Mit solchen Ankündigungen wird den Unternehmen nicht geholfen, meint Bastian Brunk. Fehlentwicklungen in der Umsetzung lassen sich mit weniger Aufwand beheben...

Derartige Äußerungen [von Habeck und Buschmann] mögen zwar in den Ohren bürokratiegeplagter Unternehmerinnen und Unternehmer gut klingen. Sie erscheinen aber nicht aufrichtig oder zumindest nicht recht durchdacht. Denn dabei werden die Vorgaben des EU-Rechts ausgeblendet und die mit dem LkSG selbst gemachten Versprechen missachtet. Dass es bei der Umsetzung des LkSG zu Fehlentwicklungen gekommen ist, lässt sich nicht abstreiten – die kann der deutsche Gesetzgeber aber mit einfachen Klarstellungen korrigieren, die Kettensäge sollte er in der Garage lassen...

...[Es] sollte klargestellt werden, dass die verbreitete Praxis, sämtlichen Zulieferern den gleichen generischen und häufig sehr umfangreichen Fragebogen zuzusenden, keine sinnvolle Risikoanalyse darstellt... Im künftigen Gesetz ließe sich dies durch eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen abstrakter und konkreter Risikoanalyse umsetzen...

[Es] sollte - dies entspricht der Auslegungspraxis des BAFA – ausdrücklich klargestellt werden, dass die verpflichteten Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht dadurch erfüllen, dass sie sich deren Einhaltung von ihren Zulieferern schlicht zusichern lassen, sie also auf diese abwälzen. Stattdessen sollten verpflichtete Unternehmen mit ihren Zulieferern zusammenarbeiten, um die Sorgfaltspflichten gemeinsam zu erfüllen...

Beim Bürokratieabbau ist schließlich nicht nur der Gesetzgeber gefragt. Vielmehr können die Unternehmen selbst einen Beitrag dazu leisten, die Sorgfaltspflichten zielgerichteter und dadurch mit geringerem Aufwand umzusetzen... Auch den Sorgfaltspflichten des aktuellen LkSG liegt ein risikobasierter Ansatz zugrunde, weshalb eine lückenlose Überwachung der unmittelbaren Zulieferer nicht erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund tragen die vom LkSG betroffenen Unternehmen für die dargestellten Fehlentwicklungen eine gewisse Mitverantwortung.

Politik und Unternehmen sollten sich beim LkSG daher neu besinnen. Angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens der CSDDD lässt sich das LkSG nicht einfach "wegbolzen". Eine Abschaffung des Gesetzes ist aber auch nicht nötig. Vielmehr kann mit wenigen Klarstellungen eine abgewogene Lieferkettenregulierung erreicht werden, die zu weniger Papierkram und mehr Menschenrechtsschutz führt.

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