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"Die Kettensäge braucht es nicht," 30 October 2024
Die Ampel will das Lieferkettengesetz wieder "wegbolzen" – zu viel Bürokratie. Mit solchen Ankündigungen wird den Unternehmen nicht geholfen, meint Bastian Brunk. Fehlentwicklungen in der Umsetzung lassen sich mit weniger Aufwand beheben...
Derartige Äußerungen [von Habeck und Buschmann] mögen zwar in den Ohren bürokratiegeplagter Unternehmerinnen und Unternehmer gut klingen. Sie erscheinen aber nicht aufrichtig oder zumindest nicht recht durchdacht. Denn dabei werden die Vorgaben des EU-Rechts ausgeblendet und die mit dem LkSG selbst gemachten Versprechen missachtet. Dass es bei der Umsetzung des LkSG zu Fehlentwicklungen gekommen ist, lässt sich nicht abstreiten – die kann der deutsche Gesetzgeber aber mit einfachen Klarstellungen korrigieren, die Kettensäge sollte er in der Garage lassen...
...[Es] sollte klargestellt werden, dass die verbreitete Praxis, sämtlichen Zulieferern den gleichen generischen und häufig sehr umfangreichen Fragebogen zuzusenden, keine sinnvolle Risikoanalyse darstellt... Im künftigen Gesetz ließe sich dies durch eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen abstrakter und konkreter Risikoanalyse umsetzen...
[Es] sollte - dies entspricht der Auslegungspraxis des BAFA – ausdrücklich klargestellt werden, dass die verpflichteten Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht dadurch erfüllen, dass sie sich deren Einhaltung von ihren Zulieferern schlicht zusichern lassen, sie also auf diese abwälzen. Stattdessen sollten verpflichtete Unternehmen mit ihren Zulieferern zusammenarbeiten, um die Sorgfaltspflichten gemeinsam zu erfüllen...
Beim Bürokratieabbau ist schließlich nicht nur der Gesetzgeber gefragt. Vielmehr können die Unternehmen selbst einen Beitrag dazu leisten, die Sorgfaltspflichten zielgerichteter und dadurch mit geringerem Aufwand umzusetzen... Auch den Sorgfaltspflichten des aktuellen LkSG liegt ein risikobasierter Ansatz zugrunde, weshalb eine lückenlose Überwachung der unmittelbaren Zulieferer nicht erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund tragen die vom LkSG betroffenen Unternehmen für die dargestellten Fehlentwicklungen eine gewisse Mitverantwortung.
Politik und Unternehmen sollten sich beim LkSG daher neu besinnen. Angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens der CSDDD lässt sich das LkSG nicht einfach "wegbolzen". Eine Abschaffung des Gesetzes ist aber auch nicht nötig. Vielmehr kann mit wenigen Klarstellungen eine abgewogene Lieferkettenregulierung erreicht werden, die zu weniger Papierkram und mehr Menschenrechtsschutz führt.
Der neunte Menschenrechtsbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte befasst sich unter anderem mit der Exklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, ausbeuterischen Arbeitsbedingungen für Wanderarbeitnehmer*innen sowie der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen.
Die Organisation Terre des Hommes erklärt in einem Statement, dass sie erwartet, dass die demokratischen Parteien im Bundestag ihrer menschen- und kinderrechtlichen Verantwortung gerecht werden und das Lieferkettengesetz nicht unter dem Mantel des sogenannten Bürokratie-Abbaus aufheben.
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert die CDU/CSU und FDP in einem Pressestatement dazu auf, das "Schaulaufen mit sinnlosen Initiativen zur Aushöhlung von Menschenrechts- und Umweltschutz" zu beenden und sich anstatt dessen dafür einzusetzen, das ausverhandelte europäische Lieferkettengesetz zügig in deutsches Recht umzusetzen.
NGOs haben die Berichte von Textilunternehmen zum Lieferkettengesetz analysiert und festgestellt, dass das Gesetz Wirkung zeigt, jedoch weiterhin Verbesserungen nötig sind, insbesondere bei der Einbindung von Stakeholdern und der Präzisierung von Maßnahmen bei Menschenrechtsverletzungen.
Die Stellungnahme untersucht, ob eine Aussetzung des LkSG, der Berichtspflicht unter dem LkSG oder die Reduzierung des Anwendungsbereichs des LkSG bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie CSDDD gegen die Bestimmungen des UN-Sozialpakts verstoßen würden.
Der Policy Brief gibt einen Überblick über die aktuellen politischen Auseinandersetzungen zur gesetzlichen Regulierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten, zeigt die Mängel in der Umsetzung des LkSG auf und schlägt Maßnahmen vor, um das Gesetz zukünftig stärker an den Bedürfnissen der Beschäftigten in globalen Lieferketten auszurichten.
Dr. Bastian Brunk argumentiert, dass die Diskussion um das Lieferkettengesetz sich auf notwendige Klarstellungen konzentrieren sollte, anstatt Forderungen nach einer Abschaffung des Gesetzes oder der Berichtspflichten zu erheben.
Der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) kritisieren den Umgang der Regierung mit den aktuellen Gesetzesänderungen zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
In einem Pressestatement fordert die Initiative Lieferkettengesetz Kanzler Scholz auf, seine missverständlichen Äußerungen zum Lieferkettengesetz auf dem Arbeitgebertag (22. Oktober) schnellstmöglich klarzustellen.
Eine neue INKOTA-Studie kommt zum Schluss, dass indische Arbeiter*innen in der Schuh- und Lederindustrie aus Angst vor Konsequenzen und Diskriminierung zögern, Beschwerden einzureichen, was auf erhebliche Defizite bei den Beschwerdemechanismen entlang globaler Lieferketten hinweist.
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert ihn einem neuen Pressestatement, alle Spekulationen über eine Aussetzung des Gesetzes oder der Sanktionen zu beenden.
Die über 50 Mitgliedsorganisationen des FORUM MENSCHENRECHTE fordern in 74 Analysen zu verschiedenen Länder und Themen u.a. die konsequente Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes & die ambitionierte Transposition der EU-Lieferkettenrichtlinie. Außerdem wird bspw. das Stopp des Grünen Wasserstoffprojektes in Namibia und bei der Bekämpfung der Klimakrise auch Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.
Das Rechtsgutachten kommt entgegen einer BAFA-Handreichung zu dem Schluss, dass die Sorgfaltspflichten aus dem LkSG vielfach auch in Bezug auf das Kerngeschäft von Finanzinstituten gelten, etwa die Kreditvergabe oder die Verwaltung von Investitionsvermögen.
Die von der Bundesregierung im Zuge des sogenannten „Wachstumspakets“ angekündigte Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes steht im Widerspruch zu EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein von der Umwelt- und Verbraucherorganisation Germanwatch und Oxfam Deutschland im Mai in Auftrag gegebenes und heute veröffentlichtes Rechtsgutachten.
Die Initiative Lieferkettengesetz kritisiert das Vorhaben aus dem heute veröffentlichten Wachstumspaket, zwei Drittel der Unternehmen von der Verpflichtung zur Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zu entbinden und fordert eine ambitionierte Umsetzung des
EU-Lieferkettengesetzes.
Die Organisationen Femnet, das European Center for Constitutional and Human Rights und der pakistanische Gewerkschaftsdachverband NTUF beenden vorerst ihre Zusammenarbeit mit KiK, da das Unternehmen seinen Verpflichtungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht ausreichend nachkomme und die Umsetzung eines von KiK angeregten Arbeitsrechtsabkommens zwischen pakistanischem Zulieferer und lokaler Gewerkschaft nicht angemessen unterstütze.
Nach der Ankündigung Robert Habecks, sich dafür einsetzen zu wollen, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für zwei Jahre ausgesetzt wird, äußerten u.a. NGOs scharfe Kritik am Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers. Unterdessen sagte die deutsche Grünen-Europaabgeordnete Cavazzini im Deutschlandfunk, niemand wolle die Kernpflichten des Gesetzes pausieren lassen, es gehe allenfalls um einzelne Teile im Übergang zum europäischen Lieferkettengesetz.
Auch wenn es an einigen Stellen nachzubessern gilt, zeigt das deutsche LkSG laut den Gewerkschafter*innen Nasir Mansoor und Zehra Khan schon jetzt eine positive Wirkung und schützt Menschenrechte vor Ort - ebenso wie jene Unternehmen, die bereit sind, sich mit den Menschenrechten in ihren Lieferketten zu beschäftigen.
Das Diskussionspapier erörtert, wie freiwillige Standards und Zertifizierungen funktionieren und welche konkrete Relevanz sie im Kontext der LkSG-Umsetzung haben können. Dabei wird insbesondere kritisch hinterfragt, inwieweit sie eine Nachweisfunktion für die gesetzlich geforderten Sorgfaltspflichten erfüllen können
In der Broschüre wird das Lieferkettengesetz in die bestehenden Steuerungsinstrumente für die globalisierte Wirtschaft eingeordnet und anhand des Konzepts globaler Produktionsnetzwerke analysiert. Die rechtliche Grundlage mit besonderem Fokus auf Stakeholderbeteiligung sowie Ansatzpunkte für Gewerkschaften und betriebliche Mitbestimmung werden vorgestellt.
Beschwerden über das Gesetz häufen sich: zu teuer, zu aufwendig, nachteilig für die deutsche Wirtschaft. Doch stimmt das? Aussagen von Unternehmern und eine exklusive Studie liefern überraschende Erkenntnisse.
Seit Anfang 2023 gilt das deutsche Lieferkettengesetz. Hat es tatsächlich Auswirkungen auf die Produktion von Rohstoffen im globalen Süden, etwa auf die von Kakao? Interview mit Friedel Hütz-Adams vom Südwind-Institut für Ökonomie.
Nach einem Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ziehen zivilgesellschaftliche Netzwerke eine erste positive Bilanz, sehen aber auch Verbesserungsbedarf für die Zukunft.
Bei der Beschwerde geht es laut Oxfam um Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen auf Bananen- und Ananasplantagen von Zulieferern in Ecuador und Costa Rica. Nach Angaben von Oxfam wurden die beiden Ketten bereits im Sommer über vier Vorfälle informiert. Zur Sorgfaltspflicht der Supermärkte gehöre nach dem Lieferkettengesetz, dass sie sich informieren, unter welchen Bedingungen die Produkte hergestellt werden. Doch einige Anbieter machten weiter wie bisher und vor Ort habe sich kaum etwas geändert.
Anlässlich der von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, geäußerten Pläne, Berichtspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auszusetzen, drängt die Initiative dazu, Menschenrechte und Umweltschutz nicht weiter aufzuschieben.
Das deutsche Lieferkettengesetz sei durch die Veröffentlichung der Handreichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geschwächt worden.
Diese Executive Summary zeigt auf, wozu verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer nach dem LkSG auffordern können und wozu nicht. Es enthält zudem Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit. In Kürze wird dazu eine Handreichung mit Praxisbeispielen veröffentlicht.
Das ECCHR hat Beschwerde gegen VW, BMW und Mercedes Benz beim BAFA eingereicht und argumentiert, dass die Unternehmen keine Belege präsentiert hätten, die zeigen, dass sie auf das Risiko von Zwangsarbeit in Zulieferbetrieben in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang in angemessener Weise reagieren. Die Beschwerde wird vom Weltkongress der Uiguren und dem Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre unterstützt.
Der neue Leitfaden zeigt auf, was Gewerkschaftsvertreter, insbesondere in Betriebsräten und Aufsichtsräten in Deutschland, von einer Risikobewertung nach internationalen Standards und dem deutschen Lieferkettengesetz, das eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht vorschreibt, erwarten sollten.
Die Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik stellt nach einer Umfrage fest, dass KMUs den Schutz von Menschenrechten in der Lieferkette für wichtig halten.
Am 24. April, dem 10. Jahrestag des Rana-Plaza-Fabrikeinsturzes, reichten ECCHR und FEMNET auf Grundlage einer von der Gewerkschaft National Garment Workers Federation in Bangladesch durchgeführten Recherche eine Beschwerde nach dem neuen deutschen Lieferkettengesetz ein. Sie werfen dabei IKEA und Amazon vor, ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.
Das Feature versucht das, was das Lieferkettengesetz ab diesem Jahr von Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden verlangt: Den Weg des Sojas von einem Feld in Argentinien über die verschiedenen Lieferanten bis nach Deutschland nachzuverfolgen.
Mit dem neuen Lieferkettengesetz sollen Menschenrechte weltweit gestärkt werden. Doch wie sehr schützt es beispielsweise Kinder in Indien davor, dass sie weiter unter katastrophalen Bedingungen nach dem glitzernden Mineral Mica graben müssen?
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ tritt am 1.1.2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen.
Die Kampagne für Saubere Kleidung hat ermittelt, welche Unternehmen in Deutschland voraussichtlich ab 2023 und ab 2024 unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen.
Diese beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.