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Artikel

28 Sep 2023

Autor:
Deutsches Institut für Menschenrechte

Neuer Entwurf zum UN-Abkommen birgt laut Deutschem Institut für Menschenrechte Chancen und Risiken

"Wirtschaft und Menschenrechte: Entwurf zu UN-Abkommen birgt Chancen und Risiken"

Seit dem 31. Juli 2023 liegt ein überarbeiteter Entwurf für eine Menschenrechtsabkommen zu Transnationalen Konzernen und Sonstigen Unternehmen vor. Mit dem neuen Entwurf geht der Vorsitz der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe, die das Abkommen verhandelt, einen substanziellen Schritt auf die Staaten des Globalen Nordens zu und geht auf ihre Forderungen ein.

Angebote an den Globalen Norden

So baut der aktuelle Entwurf noch stärker als vorherige Entwürfe auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte auf – dem international einvernehmlichen Rahmenwerk im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte. Zudem ist der Entwurf deutlich gestrafft. Viele Formulierungen weisen einen höheren Bestimmtheitsgrad auf und sind damit rechtlich eindeutiger. Gleichzeitig räumt der Entwurf Vertragsstaaten an mehreren Stellen eine höhere Flexibilität ein – dies erleichtert Akzeptanz und fördert die Umsetzbarkeit.

Die EU ist am Zug

Dieses Angebot sollten die EU und ihre Mitgliedsstaaten nicht ungenutzt verstreichen lassen und dem Vorsitz deutlich vermitteln, dass ein EU-Verhandlungsmandat konkret geplant ist und auf eine Verabschiedung der EU-weiten Lieferkettenrichtlinie CSDDD folgen wird.

Denn diese Zugeständnisse an Industriestaaten haben einen Preis und gehen an einigen Stellen zu weit: Sie gehen teilweise mit erheblicher Reduzierung des Schutzniveaus für Rechteinhabende einher. Diese Abschwächungen – zum Teil unter das Niveau des deutschen Lieferkettengesetzes und seines avisierten europäischen Pendants – sind nicht im europäischen Interesse und sollten nicht ohne Weiteres hingenommen werden.

Problematische Abschwächungen im neuen Entwurf

Dies gilt unter anderem für Streichungen vieler Bezüge zu Umwelt und Klima und für die Abschwächungen des risikobasierten Ansatzes sowie angemessener Abhilferegelungen und der Berücksichtigung der Perspektive von Betroffenen bei unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Auch der materielle Geltungsbereich ist nicht mehr eindeutig geregelt. Darüber hinaus bleibt der aktuelle Entwurf bezüglich des Zugangs zu Recht an einigen Stellen hinter Vorentwürfen zurück.

Hintergrund

Im Juni 2014 beschloss der UN-Menschenrechtsrat mit der Resolution 26/9 die Einrichtung der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zu Transnationalen Konzernen und Sonstigen Unternehmen (OEIGWG). Die Arbeitsgruppe soll ein internationales rechtsverbindliches Instrument zur Regelung der Aktivitäten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Bereich der Menschenrechte ausarbeiten. Vom 23. bis 27. Oktober 2023 wird die OEIGWG zur neunten Verhandlungsrunde zusammenkommen. Diskussionsgrundlage wird der überarbeitete Entwurf des ecuadorianischen Vorsitzes vom 31. Juli 2023 sein.