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Artikel

31 Mär 2020

Autor:
Michel Brandt & Benjamin Luig, Rosa­-Luxemburg­-Stiftung

Rosa-Luxemburg-Stiftung: Elemente eines wirksamen Lieferkettengesetzes

Aktuell steht die Bundesregierung unter Druck, ein Lieferkettengesetz zu verabschieden. Es könnte Konzerne aus Deutschland rechtlich dazu verpflichten, gegenüber ihren Zulieferern menschenrechtliche Sorgfalt walten zu lassen. So wichtig ein solches Gesetz ist: Wirksam wird es nur werden, wenn die Implementierung nicht nur über externe Audits erfolgt, sondern innerhalb der Lieferkette eine Kontrolle «von unten» ermöglicht.

Ein Lieferkettengesetz zu formulieren ist der Versuch, von staatlicher Seite globale Lieferketten auf menschenrechtlicher Basis zu regulieren. Dies wäre ein Paradigmenwech­sel, denn in den letzten 30 Jahren haben sich schrittwei­se private Formen der Regulierung von Lieferketten durch Verhaltenskodizes für Zulieferer durchgesetzt...

Aus Sicht der Produzenten vor Ort stellten menschenrechtliche Sorgfalts­pflichten im Vergleich zu den bestehenden Zertifizierungs­ systemen nichts qualitativ Neues dar, sondern lediglich einige zusätzliche Kontrollpunkte, die durch die Audits ab­ zufragen sind.

Wenn es um die Sicherstellung von ökologischen und so­zialen Mindeststandards geht, haben sich Audits als weit­gehend ungeeignet erwiesen...

Ein Lieferkettengesetz kann nur effektiv umgesetzt werden, wenn es neben der Implementierung «von oben» (Analyse menschenrechtlicher Risiken durch transnationale Konzer­ne gegenüber ihren Zulieferketten) gleichzeitig konkrete Me­chanismen der Ermächtigung «von unten» vorsieht. Dazu könnten beispielsweise zählen:

–  Partizipative Kontrollen statt intransparenter Audits...

–  Wirksame und innovative Beschwerdemechanismen...

–  Existenzsichernde Löhne und das Recht auf Organisierung...

–  Zugang zu gerichtlichen Klagemöglichkeiten und Entschädigung...

–  Auskunftsanspruch...

Zwar ist ein Lieferkettengesetz nicht die Lösung für alle Pro­bleme, die das bestehende Weltwirtschaftssystem aufwirft, doch es könnte einen konkreten Beitrag zur Demokratisie­rung globaler Lieferketten leisten – entscheidend wird sein, dass die Implementierung die von Rechtsverletzungen be­troffenen Akteure stärkt, statt die prozessuale Konzernmacht zu zementieren.