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Artikel

5 Aug 2021

Autor:
Blick

Schweiz: Bundesverwaltung setzt strengere Regeln für bessere Arbeitsbedingungen bei öffentlicher Beschaffung nicht um

"Bundesbeamte pfeifen auf Parlaments-Entscheid", 31. Juli 2021

Aufträge der öffentlichen Hand müssen ausgeschrieben werden...

Wer den Zuschlag erhält, regelt das Beschaffungsgesetz. Um Steuergelder zu schonen, entschied bislang meist der Preis. Dabei kam es immer wieder vor, dass bei Aufträgen an Länder des Südens grundlegende Arbeitsrechte oder Umweltvorschriften missachtet wurden, um mit Dumpingangeboten zum Zuschlag zu kommen...

Das sollte sich ändern. Nach jahrelangen Debatten trat Anfang Jahr ein neues Beschaffungsgesetz in Kraft. Um solche Fälle zu verhindern, hielt das Parlament im Gesetz fest, dass neben den Kernübereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) weitere Arbeitsstandards eingefordert werden dürfen. Damit sollen die Aufträge nur noch an Firmen gehen, die ihre Arbeiter und Arbeiterinnen vor exzessiven Arbeitszeiten schützen und ihnen einen sicheren Arbeitsplatz und Gesundheitsschutz garantieren.

Das Gesetz ist ein breit abgestützter Kompromiss...

Nur, der Bundesverwaltung ging das Gesetz offenbar zu weit. Ohne Rücksprache mit dem Parlament änderte sie die dazugehörige Verordnung, die der Bundesrat in der Folge genehmigte. Dabei ging es um eine vermeintlich spitzfindige Formulierung. Die Bundesverwaltung ergänzte den Gesetzesartikel so, dass weitere Arbeitsstandards nur eingefordert werden dürfen, «wenn die Schweiz sie ratifiziert hat». Das Problem dabei: Auf der Liste der ratifizierten Übereinkommen fehlen wichtige internationale Arbeitsstandards, so etwa zu Arbeitszeiten, Mindestlöhnen, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Diese Einschränkung sorgt nun für heftige Diskussionen im Parlament. Der Vorwurf: Bundesrat und Verwaltung hätten damit ihre Kompetenzen überschritten...

Verantwortlich für die Änderung ist offenbar das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Auf Anfrage erklärt das Amt, mit besagter Einschränkung soll schweizerischen und ausländischen Firmen ein fairer Zugang zu den öffentlichen Aufträgen des Bundes gewährt werden. Durch die Präzisierung in der Verordnung werde ein fairer Wettbewerb gewährleistet. Nach Ansicht des Seco darf die Schweiz keine Standards von ausländischen Firmen verlangen, die sie in internationalen Abkommen nicht ratifiziert hat.