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Artikel

20 Jun 2022

Autor:
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR),
Autor:
Public Eye

Schweiz: OECD-Beschwerde gegen Syngenta wegen angeblicher Pestizidvergiftungen endet ohne Einigung oder Abhilfe für indische Landwirte

"Pestizidvergiftungen in Yavatmal: Syngenta entzieht sich ohne Wiedergutmachung seiner Verantwortung", 17. Juni 2022

Im Herbst 2017 erlitten im zentralindischen Bezirk Yavatmal Hunderte von Landwirten und Landarbeitern beim Besprühen von Baumwollfeldern mit Pestiziden schwere Vergiftungen. 23 von ihnen starben. Während Syngenta weiterhin jede Verantwortung für die Vorfälle abstreitet, zeigen offizielle polizeiliche Dokumente der örtlichen Behörden, dass 96 Vergiftungsfälle im Zusammenhang mit einem Syngenta-Insektizid mit dem Namen Polo protokolliert wurden. Zwei dieser Fälle endeten tödlich.

Im September 2020 reichten die Maharashtra Association of Pesticide Poisoned Persons (MAPPP), das Pestizid-Aktionsnetzwerk Indien (PAN India) und Asien-Pazifik (PAN AP), das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Public Eye eine Beschwerde bei der Schweizer NCP für die OECD-Richtlinien ein. In der Beschwerde forderten wir, dass Syngenta den 51 betroffenen Landwirten eine finanzielle Entschädigung gewährt und sinnvolle Maßnahmen ergreift, um zukünftige Vergiftungen zu verhindern.

Im Dezember 2020 nahm die NCP die Beschwerde an, woraufhin im Jahr 2021 vier Mediationssitzungen stattfanden. Das Verfahren endete jetzt ohne Einigung...

Syngenta beteuerte wiederholt, dass es aufgrund eines Gerichtsverfahrens vor einem Schweizer Zivilgericht nicht darüber sprechen könnte, ob Polo die in der Klage behaupteten Vergiftungen verursacht hatte. Die Schweizer NCP bestätigte die Position von Syngenta und erlaubte der Firma, sich hinter einem laufenden Gerichtsverfahren zu verstecken, wobei dieses unabhängig von der OECD-Beschwerde von einem Überlebenden eines schweren Vergiftungsfalls und den Familien von zwei verstorbenen Landwirten angestrengt wurde.

Dies steht im Widerspruch zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Die Verantwortung von Wirtschaftsunternehmen und den Zugang zu effektiver Wiedergutmachung für Opfer sicherzustellen, sei ein „wesentlicher Bestandteil“ der Pflichten eines Staates, vor Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu schützen, so der UN-Hochkommissar für Menschenrechte in einem kürzlich veröffentlichten Bericht. „Die Gruppe der 51 Landwirte und ihre Familien sollten nicht ihres Rechts beraubt werden, in einem außergerichtlichen Verfahren Wiedergutmachung zu beanspruchen, nur weil eine andere Gruppe von Betroffenen eine Zivilklage eingereicht hat“, betonte Marcos Orellana, UN-Sonderberichterstatter für Giftstoffe und Menschenrechte. „Das beendete Verfahren unterstreicht die Schwächen der nationalen Kontaktstellen für die OECD-Richtlinien und schafft einen negativen Präzedenzfall.“ ...

Das NCP-Verfahren, wie es in der Schweiz zur Anwendung kommt, zeigt einmal mehr die Unzulänglichkeiten dieser außergerichtlichen Mechanismen, die sich ganz auf den guten Willen der Unternehmen verlassen und damit nicht in der Lage sind, den Opfern von Menschenrechtsverletzungen Gerechtigkeit zu verschaffen. Überaus irritierend ist, dass der Schweizer NCP sich prinzipiell weigert, in solchen Fällen festzustellen, ob ein Unternehmen gegen die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen verstoßen hat.

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