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Artikel

25 Jul 2024

Autor:
Camilla Hodgson, Financial Times,
Autor:
Helmut Martin-Jung, Süddeutsche Zeitung

USA: Fahrer*innen von Fahrdienstvermittlungen können als Selbstständige behandelt werden, entscheidet der Oberste Gerichtshof Kaliforniens

"Uber und Lyft siegen gegen Gewerkschaften," 26. Juli 2024

...Sind die Fahrer von Uber oder Lyft, des Essenslieferdienstes Doordash und vieler anderer vergleichbarer Plattformen Selbständige? Oder müssten sie nicht eigentlich Angestellte sein? In Kalifornien...[wurde] nun letztinstanzlich entschieden. Die Mitarbeiter gelten weiter als Selbständige, wodurch ihnen viele Leistungen entgehen, die ihnen als Angestellte zustehen würden.

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates erklärte die sogenannte Proposition 22 für rechtmäßig, und das bedeutet, dass die Mitarbeiter weiter als Selbständige gelten... Ihr zufolge gelten die Mitarbeiter der Plattformen als Selbständige, erhalten aber einige Vergünstigungen...

In Europa sieht man die Sache vielerorts anders. Großbritanniens höchstes Gericht etwa stufte Uber-Fahrer als Scheinselbständige ein. In Deutschland ist es ebenfalls nicht mehr erlaubt, dass Privatpersonen mit ihrem eigenen Auto Taxidienste anbieten. Sie müssen bei einer Firma angestellt sein und einen Personenbeförderungsschein haben...