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Artikel

13 Jun 2019

Autor:
Bärbel Kofler, via Internationale Politik & Gesellschaft (IPG)

Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung fordert verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für deutsche & europäische Unternehmen

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'Zum Schutz verpflichtet', 13. Juni 2019

...Mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) in Deutschland setzen wir einen ersten Rahmen... Aktuell werden die bisherigen Maßnahmen der Unternehmen überprüft - [e]s geht darum zu klären, wie Unternehmen derzeit ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen...

Doch unabhängig davon, zu welchem statistischen Ergebnis die Untersuchung kommt, ist ganz klar: Wir brauchen gesetzliche Regelungen... Denn nur, wenn alle deutschen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gerecht würden, bräuchten wir kein Gesetz...

Aktuell zeigt sich, dass... eine Verbesserung des menschenrechtlichen Schutzes im wirtschaftlichen Bereich torpediert wird. Dabei darf die Einhaltung von Menschenrechten grundsätzlich keine Frage von Freiwilligkeit sein... Auch von Seiten der Unternehmen erhöht sich die Zahl derer, die sich für gesetzliche Bestimmungen aussprechen, nicht zuletzt, um endlich international gleiche Spielregeln für die Wirtschaft zu haben...

Bundesminister Hubertus Heil hat... seine grundsätzliche Unterstützung für verbindliche Regeln signalisiert und darüber hinaus für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 eine EU-weite verbindliche Regulierung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Lieferketten angekündigt. Sollte in der EU darüber kein Konsens erzielt werden können, sprach er sich für eine „Koalition der Gutwilligen“ aus...

...Wir brauchen dringend einen Gesetzentwurf zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht deutscher Unternehmen und eine Initiative für eine EU-weite verbindliche Regulierung... Und wir brauchen auch eine aktive Unterstützung für ein verbindliches Rechtsinstrument der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten...

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