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Unternehmensantwort

6 Jul 2015

Autor:
KfW-DEG

Antwort der KfW-DEG

...Im April 2014 haben Indigene das Instrument des Beschwerdemechanismus von DEG und FMO genutzt und Beschwerde gegen das o.g. Projekt eingereicht. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass Einzelpersonen und Organisationen, die der Meinung sind, dass sie negativ durch ein von der DEG finanziertes Vorhaben betroffen sind, gehört werden und eine Beschwerde einreichen können. Ein unabhängiges Gremium, das sog. „Independent External Panel“, entscheidet über die Zulässigkeit der einzelnen Beschwerde und ist für deren Bearbeitung zuständig. Das Panel hat diese Beschwerde geprüft, angenommen und in einem Compliance Review DEG und FMO auf die Einhaltung ihrer Standards (internationale Umwelt- und Sozialstandards gemäß IFC Performance Standards) untersucht. Eine besondere Herausforderung war, dass der Kreditvertrag mit GENISA 2011 und damit vor Einrichtung des Beschwerdemechanismus unterzeichnet worden war. Das Panel äußert sich auch vor diesem Hintergrund positiv über das Mitwirken aller Beteiligten...

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