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Der Inhalt ist auch in den folgenden Sprachen verfügbar: English

Bericht

19 Jan 2023

Autor:
Germanwatch, Climate & Company

Berichts- und Sorgfaltspflichten des Finanzsektors in Bezug auf Nachhaltigkeit in einer Reihe von EU-Gesetzen

19. Januar 2023

In unserem neuen Hintergrundpapier untersuchen Germanwatch und Climate & Company die zu erwartenden Berichts- und Sorgfaltspflichten des Finanzsektors in Bezug auf Nachhaltigkeit in einer Reihe von EU-Gesetzen. Das englischsprachige Papier befasst sich insbesondere damit, inwiefern die jeweiligen Regulierungsmaßnahmen die verpflichtende Offenlegung von Risiken und negativen Umweltauswirkungen durch Entwaldung sowie diesbezügliche Sorgfaltspflichten berücksichtigen.

Die wichtigsten Erkenntnisse des Briefings sind:

  1. Einige der in der Studie behandelten Regulierungsmaßnahmen legen Entwaldung zwar als (potenzielle) negative Auswirkung von Unternehmenshandeln offen. Allerdings enthält keine der EU-Regulierungsmaßnahmen umfassende nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten für Finanzinstitute, insbesondere im Hinblick auf die Entwaldung. Die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte und die Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) – auch bekannt als „EU-Lieferkettengesetz“ – könnten geeignete Instrumente sein, um solche Anforderungen an den Finanzsektor vorzuschreiben. Beide Instrumente nehmen allerdings den Finanzsektor nach aktuellem Stand von den darin vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten vollständig oder – im Falle des CSDDD – zumindest weitgehend aus.
  2. Eine ambitionierte Offenlegungspflicht für Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen würde die Ausübung der Sorgfaltspflichten von Finanzinstitutionen erheblich erleichtern. Insbesondere für Finanzinstitutionen würde die Umsetzung von Sorgfaltspflichten im Rahmen der CSDDD sowie (falls in Zukunft gefordert) der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte durch solide und verbindliche Anforderungen an Offenlegungen in der Wertschöpfungskette erheblich erleichtert werden.
  3. Damit die verpflichtende Offenlegung der Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen von Unternehmen für Finanzinstitutionen von Nutzen ist, müssen die spezifischen Anforderungen der EU-Regelungsmaßnahmen zur Offenlegung so bald wie möglich (und praktikabel) in Kraft treten.
  4. Von der EU-Kommission erstellte Leitlinien könnten den Finanzintermediären bei der Erfüllung ihrer Offenlegungs- und Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit helfen.

Part of the following timelines

EU Commission action plan on sustainable finance

Auf dem Weg hin zu einem EU-Sorgfaltspflichtengesetz