Deutschland: Bundesregierung verabschiedet Nationalen Aktionsplan Wirtschaft & Menschenrechte
Am 21. Dezember 2016 wurde der Nationale Aktionsplan zu Wirtschaft und Menschenrechten im Kabinett verabschiedet. Damit sollen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte auch für die Aktivitäten deutscher Unternehmen national wie auch global in ihren Wertschöpfungs- und Lieferketten Anwendung finden.
Das Auswärtige Amt hatte mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Christoph Strässer, die Federführung für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung übernommen (Anm. Amtsnachfolgerin ist Bärbel Kofler seit März 2016). Beteiligt waren neben dem Auswärtigen Amt auch das Bundesarbeitsministerium, das Bundesentwicklungsministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium.
Den Startschuss zum Nationalen Aktionsplans erfolgte im Rahmen einer Auftaktkonferenz am 06.11.2014 im Auswärtigen Amt. Die Erarbeitung des Aktionsplans wurde in einem engen Konsultationsprozess mit Vertretern aus Politik, Unternehmen, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, Verbänden und Wissenschaft angelegt. Damit sollte eine größtmögliche gesellschaftliche Unterstützung für den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung erreicht werden.
Das federführende AA fungiert als zentraler Ansprechpartner und Sekretariat für den Prozess. Dies war die Vorgehensweise:
- November 2014: Eröffnungskonferenz
- Bis April 2015: Erarbeitung eines Status Quo Berichts (National Baseline Assessment)
- Mai 2015: Konferenz – Vorstellung des Status Quo Berichts
- Bis November 2015: Durchführung von Fachworkshops zu ausgewählten Handlungsfeldern
- 3. Dezember 2015: Konferenz - Zusammenführen der Ergebnisse
- März 2016: Konferenz – Vorlage eines Entwurfs des NAP
- Frühjahr 2016 (verspätet, nun Winter 2016): Abstimmung im Kabinett und Verabschiedung des Aktionsplans durch die Bundesregierung
Dokumentationen der erfolgten Expertenanhörungen