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Artikel

17 Jul 2017

Autor:
Prof. Dr. Michael Kubiciel, Julian Dust (Compliance Manager)

Deutschland: Einführung eines Unternehmensstrafrechts würde Unternehmen eine Risikoanalyse der Folgen von Rechtsverstößen erleichtern

[D]ie Diskussion um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts [hat] in den letzten Jahren Aufwind bekommen [..]: [...] gegenwärtig arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an einer Verschärfung des Unternehmenssanktionenrechts... Bislang nimmt Deutschland im internationalen und europäischen Vergleich eine Sonderposition ein: Während viele Länder in den letzten Jahren moderne Verbandsstrafgesetze eingeführt haben, kann hierzulande nur ein Bußgeld gegen eine juristische Person verhängt werden, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat... Insgesamt erlaubt die gegenwärtige Rechtslage Unternehmen [...] keine verlässliche Risikoabschätzung der Folgen von Rechtsverstößen... Anstatt am geltenden Recht herumzudoktern, sollte der Gesetzgeber ein neues Stammgesetz erarbeiten... Eine grundlegende Reform könnte die für Unternehmen nachteiligen Anwendungsungewissheiten und -ungleichheiten verringern. Auch international wäre für ähnliche Wettbewerbsverhältnisse gesorgt... [mit Bezug auf Fifa, Volkswagen]