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Artikel

21 Jan 2021

Autor:
Germanwatch, Greenpeace und INKOTA

Deutschland: NGOs kritisieren Vorschlag eines Lieferkettenregister-Gesetzes

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"Kurzstellungnahme zum Vorschlag eines Lieferkettenregister-Gesetzes", 15. Januar 2021

Seit Monaten wird in Deutschland intensiv und kontrovers über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Seit kurzem ist ein neuer Vorschlag in der Debatte – ein Gesetz über ein Lieferkettenregister. Erarbeitet und vorangetrieben wird dieser Vorschlag vom CDUBundestagsabgeordneten Thomas Heilmann... Nachdem [...] dieser Vorschlag auch dem EU-Justizkommissar Reynders unterbreitet wurde, legen Germanwatch, Greenpeace und INKOTA hiermit ihre zentralen Kritikpunkte am Lieferkettenregister auch noch einmal öffentlich dar und machen damit deutlich, dass sie den Vorstoß zu einem Registergesetz weder zielführend finden noch ihn unterstützen:

  1. Der Vorschlag eines Lieferkettenregisters beinhaltet einen gänzlich anderen Ansatz als den, [...] zu dem sich Deutschland verpflichtet hat... [N]ach den UN-Leitprinzipien kann ein Unternehmen die Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte nicht einfach auslagern, vielmehr sollen die Unternehmen selbst Sorgfaltsprozesse implementieren. Eine wachsende Anzahl von Unternehmen tut das bereits und spricht sich gleichzeitig für ein Lieferkettengesetz aus.
  2. Der vorgeschlagene Ansatz setzt ausschließlich auf Zertifizierungen, die sich jedoch in der Praxis oft als nicht wirksam erwiesen haben, um Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten durchzusetzen... Zahlreiche Studien zeigen die Schwachstellen von Audits und Zertifizierungen auf... Deshalb ist ein alleiniger Fokus auf Zertifizierungen weder ausreichend noch zielführend.
  3. Mit dem vorgeschlagenen Ansatz werden die Verantwortung und die ggf. damit verbundenen Kosten hauptsächlich auf die Zulieferer ausgelagert. Dies ist aus entwicklungspolitischer Perspektive sehr bedenklich.
  4. Um das angedachte Lieferkettenregister aufzubauen, müssten laut Vorschlag das Entwicklungsministerium und die Außenhandelskammern zunächst einen enormen Bürokratieaufwand betreiben und würden damit zudem ein voraussichtlich recht starres und kostspieliges Konstrukt schaffen.
  5. Der Vorschlag sieht keine Möglichkeit für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen vor, Entschädigung einzuklagen. Die Erfahrungen aus anderen europäischen Staaten zeigen, dass durch eine zivilrechtliche Haftung einerseits Unternehmen keine Klagewelle droht, sie andererseits aber Sorgfaltsprozesse effektiver implementieren und sich die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht.

Aufgrund der genannten Kritikpunkte am Lieferkettenregister halten wir diesen Vorschlag nicht für eine Alternative zu einer wirksamen gesetzlichen Regulierung menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten von Unternehmen...