Deutschland: No-SLAPP-Bündnis kritisiert Anti-SLAPP-Gesetz der Bundesregierung als unzureichend
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Die Abkürzung SLAPP steht für Strategic Lawsuit Against Public Participation – auf Deutsch “Strategische Klagen gegen Bürgerbeteiligung”. Sie werden meist von Unternehmen, Lobbygruppen, aber auch einflussreichen Personen angestrebt, um gegen Kritik aus der Zivilgesellschaft vorzugehen und stellen laut Amnesty International eine große Bedrohung für die Meinungsfreiheit dar.
Um Aktivist*innen, Journalist*innen, Umweltschützer*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Akademiker*innen sowie Nichtregierungs- und Medienorganisationen besser zu schützen, hat die EU Anfang 2024 die Anti-SLAPP-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1069) verabschiedet. Im Dezember 2025 beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines entsprechenden Umsetzungsgesetzes. Dieser wurde jedoch aus der Zivilgesellschaft verschiedentlich als unzureichend kritisiert.
„Nur wenn grenzüberschreitende und innerstaatliche Slapp-Fälle gleichermaßen geregelt sind, können Betroffene vollumfänglich geschützt werden.“Mika Beuster, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV)
Das No-SLAPP-Bündnis bemängelt insbesondere, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes auf grenzüberschreitende Sachverhalte begrenzt sei, außergerichtliche Formen der Einschüchterung unreguliert blieben und die vorgesehenen Sanktionen so niedrig ausfielen, dass sie keine wirksame Abschreckungswirkung entfalteten. Finanzstarke Akteure könnten dadurch weiterhin das Rechtssystem nutzen, um kritische Stimmen unter Druck zu setzen oder zum Schweigen zu bringen.
Zur Illustration dieser Einschätzung verweist das No-SLAPP-Bündnis auf drei aus seiner Sicht relevante Fälle: So nutze die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. mit Blick auf ein Hochhausprojekt in Berlin das Rechtssystem, um kritische Stimmen einzuschüchtern. Trotz fehlender Erfolgsaussichten würden Klagen gegen den Betreiber des Gleisdreieck-Blogs und die Bürgerinitiative Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. als Berufung fortgesetzt, so das No-SLAPP-Bündnis.
Das No-SLAPP-Bündnis wirft zudem LAP Coffee (Micro Retail Technologies MRT GmbH) vor, drei Berliner Buchhandlungen und einem Stadtteilladen wegen des Auslegens kritischen Informationsmaterials strafbewehrte Unterlassungsaufforderung mit hohem Streitwert zugestellt zu haben. Laut taz haben sich die Läden und LAP Coffee daraufhin in einem Vergleich geeinigt.
Das Business and Human Rights Centre hat die genannten Unternehmen um eine Stellungnahme gebeten. Beide weisen die Vorwürfe, es handle sich um SLAPPs, zurück und betonen, ihre rechtlichen Schritte seien legitim und nicht darauf gerichtet, öffentliche Beteiligung einzuschränken. Die vollständigen Stellungnahmen sind unten abrufbar.
Zuletzt verweist das No-SLAPP-Bündnis auf vier Abmahnungen mit der Aufforderung von Unterlassungserklärungen, die der Verein Rettet den Regenwald e.V. im Juli 2025 von einer Anwaltskanzlei erhalten habe. Der Verein habe die Forderungen zwar zurückgewiesen, der juristische Angriff habe jedoch Zeit und Geld gekostet.
Weiterführende Ressourcen des Business and Human Rights Centres
SLAPPs Database
Das Business and Human Rights Centre sammelt Informationen über Klagen mit SLAPP-typischen Merkmalen, die sich gegen Personen richten, die Kritik an unternehmerischem Handeln äußern.
EU: Anti-SLAPP-Richtlinie verabschiedet
In dieser Übersicht finden Sie alle Entwicklungen rund um die EU-Richtlinie
Corporate legal accountability resource sheet: Anti-SLAPP legislation
Dieses Informationsblatt bietet einen Überblick über Anti-SLAPP-Gesetze und -Initiativen weltweit, zentrale Botschaften und Empfehlungen sowie weiterführende Lektüre zu diesem Thema.