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Artikel

21 Jun 2019

Autor:
Frankfurter Allgemeine Zeitung

Ein Vertrag gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

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Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat erstmals einen internationalen Vertrag gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz verabschiedet. Nach zweiwöchigen Beratungen sprach der Diskussionsleiter, der Schweizer Jean-Jacques Elmiger, am Freitag von einem „historischen Moment“...

Die Konvention gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz wird nur in jenen Ländern Gesetzesrealität, die den Text ratifizieren. Im Falle einer Ratifizierung sollen die Unterzeichnerstaaten mit gesetzlichen Regelungen dafür sorgen, dass Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz „verboten“ werden. Dazu sollen Kontrollmechanismen eingeführt und Sanktionen angedroht werden.

Der strittige Punkt von Garantien für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intersexuelle (LGBTI) wurde bei der Beschlussfassung der ILO ausgeklammert. Alana Matheson von der Arbeitgeberseite zeigte sich darüber „enttäuscht“...

Auf der Grundlage der Konvention sollen Arbeitnehmer künftig das Recht erhalten, sich aus Situationen zurückzuziehen, in denen sie berechtigte Gründe zu der Annahme haben, dass Leben, Gesundheit oder Sicherheit durch Gewalt oder Belästigung „unmittelbar gefährdet“ sind. Die Regelungen sollen auf öffentliche und private Räume anwendbar sein, die als Arbeitsstätte dienen, außerdem gelten sie für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

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