EU: EZB beschließt Anpassungen am Sicherheitenrahmen zur Berücksichtigung klimabezogener Transitionsrisiken
"EZB beschließt Anpassungen am Sicherheitenrahmen zur Berücksichtigung klimabezogener Transitionsrisiken", 29. Juli 2025
- Klimafaktor soll Eurosystem vor potenziellen Wertverlusten bei Sicherheiten im Falle adverser klimabezogener Transitionsschocks schützen
- Maßnahme soll zukunftsgerichteten klimabezogenen Unsicherheiten entgegenwirken und dadurch Resilienz der geldpolitischen Implementierung des Eurosystems verbessern
- Maßnahme soll ab zweiter Jahreshälfte 2026 auf marktfähige, von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften begebene Vermögenswerte Anwendung finden
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat beschlossen, eine neue Maßnahme innerhalb des Sicherheitenrahmens einzuführen, um die mit der Klimakrise verbundenen finanziellen Risiken besser steuern zu können.
Der Wert von Sicherheiten, die geldpolitische Geschäftspartner im Rahmen der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems hinterlegen, wird von klimabedingten Unsicherheiten beeinflusst. Da diese Refinanzierungsgeschäfte ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung von Preisstabilität sind, hat der EZB-Rat die Einführung eines „Klimafaktors“ beschlossen... Die Maßnahme soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 eingeführt werden. Der EZB-Rat soll eine regelmäßige Überprüfung durchführen, um der wachsenden Verfügbarkeit von Daten und Modellen, relevanten regulatorischen Entwicklungen sowie Fortschritten bei der Bewertung klimabezogener Risiken Rechnung zu tragen