29 Apr 2020
Auf dem Weg zu einem EU-Sorgfaltspflichtengesetz
Am 29. April 2020 kündigte EU-Justizkommissar Didier Reynders an, 2021 einen Gesetzentwurf zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Wertschöpfungsketten vorlegen zu wollen. Die Ankündigung erfolgte während eines Webinars des Europäischen Parlaments, bei dem die Ergebnisse einer Studie der EU-Kommission über menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten von Unternehmen diskutiert wurden. Die Studie war zu dem Schluss gekommen, dass freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen nicht ausreichen.
Europaabgeordnete und NGOs, darunter auch die Initiative Lieferkettengesetz, begrüßten die Ankündigung. Auch Vertreterinnen und Vertreter des deutschen Entwicklungs- und Arbeitsministeriums, die an der Veranstaltung teilnahmen, sprachen ihre Unterstützung für den Prozess aus.
Am 23. Februar 2022 legte die EU-Kommission ihren Entwurf für eine Richtlinine über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) vor. Die deutsche Fassung des Entwurfs können Sie hier einsehen.
Der Gesetzentwurf ging danach ans Europäische Parlament und an den Rat. Nachdem Berichterstatterin Lara Wolters am 7. November 2022 ihren Entwurf vorgestellt hatte, beschloss der federführende Ausschuss im Europaparlament (JURI) am 25. April 2023 seinen Bericht zur Direktive. Am 1. Juni wurde der Bericht in der Plenarsitzung angenommen. Der Rat wiederum hatte seine Position am 1. Dezember 2022 verabschiedet.
Weitere Informationen finden Sie hier auf Englisch sowie in den unten verlinkten Artikeln.